Paketzusteller (42) sitzt nun bis 2022
Sechs Jahre für Landauer Baumarkt-Räuber

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 23:34 Uhr

Für sechs Jahre schickt die 1. Strafkammer des Landgerichts Landshut den Landauer Hagebaumarkt-Räuber (42) wegen schwerer räuberischer Erpressung hinter Gitter. Mit Freiheitsstrafen aus früheren Jahren, die er derzeit u.a. wegen einer Einbruchsserie in Landau verbüßt, und offenen Bewährungen, wird der Paketzusteller bis 2022 hinter Schloss und Riegel sitzen.

LANDAU/LANDSHUT Sein Mittäter beim Überfall aus Passau wurde zu viereinhalb Jahren verurteilt. Was das Strafmaß anging, entsprach die Kammer damit den Anträgen von Staatsanwältin Barbara Güntner (wir berichteten).

Mit weitaus glimpflicheren Verurteilungen kamen die beiden „Randfiguren” des viertägigen Prozesses davon: Ein Serviceberater (32) aus Pilsting, der die die beiden Räuber über die Örtlichkeiten und Gepflogenheiten des 47-jährigen Marktleiters informiert hatte, kam wegen Beihilfe zum Diebstahl mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon. Er sei, so Vorsitzende Richterin Gisela Geppert, lediglich von einem Einbruch in den Hagebaumarkt, bei dem man es auf den Tresor abgesehen habe, ausgegangen, nicht aber davon, dass es zu einem Exzess mit räuberischer Erpressung kommen würde. Als Bewährungsauflage muss der 32-Jährige 120 Stunden soziale Dienste ableisten.

Bei seiner Halbschwester, einer 44-jährigen Frührentnerin, reichte es lediglich zu einer Verurteilung wegen Hehlerei: Ihr sei nicht nachzuweisen gewesen, dass sie ihren damaligen Lebensgefährten, den Landauer, und dessen Helfer begleitet habe und dann beim Überfall „Schmiere” gestanden habe. Ihrem eigenen Geständnis zufolge, hatte sie aber aus der Beute in Höhe von 18.000 Euro immerhin 2.200 Euro erhalten, mit denen sie die drängendsten Schulden beim Gerichtsvollzieher beglichen habe. Sie habe auch gewusst, dass das Geld aus einer „illegalen Quelle” stamme. Für die Hehlerei verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro (2.250 Euro).

Wie schon bei den einzelnenen Strafmaßen, so folgte die Kammer auch in der Urteilsbegründung weitgehend der Argumentation der Anklagevertreterin, die bereits am Montag plädiert hatte. Danach sei der Tipp, dass sich der „Bruch” in den Hagebaumarkt lohnen könnte, vom Pilstinger Serviceberater gekommen, der dort über eine längere Zeit beschäftigt gewesen sei, die Örtlichkeiten und Gepflogenheiten des Marktleiters kannte.

Den Überfall am 7. April 2009 gegen 23 Uhr hätten dann der 42-Jährige und der aus Passau nach Landau beorderte griechische Mittäter (26) gemeinsam begangen, wobei der Paketzusteller eine Waffe bei sich gehabt habe. Ob es sich um eine scharfe Waffe gehandelt habe, sei im Prozessverlauf nicht geklärt worden, so dass man bei der Strafzumessung von einer Spielzeugpistole ausgegangen sei.

Mit der habe der Haupttäter dann den Marktleiter, als der über den Personalausgang den Heimweg antreten wollte, bedroht und ihn letztlich gezwungen, den Tresor zu öffnen und die Geldtaschen und -kassetten zu übergeben. Sein Hlefer sei nach ihnen über die offene Personaleingangstür in den Markt gelangt und habe nach Fesselungsmaterial gesucht. Das sei, so die Vorsitzende Richterin, auch schlüssig; denn irgendwie hätte man den Marktleiter „ruhig stellen” müssen und da hätte sich die Fesselung mit dem zuhauf im Baumarkt vorhandenen Material angeboten.

Allerdings sei es dem Marktleiter gelungen, einen Moment der Unaufmerksamkeit des Paketzustellers zu nutzen und ihm eine Geldkassette über die linke Schläfe zu ziehen, so dass der 42-Jährige gestürzt sei. Das habe der Marktleiter zur Flucht nutzen können. An diesem Ablauf gebe es vor allem nach dem in letzter (Prozess-)Minute abgegebenen Geständnis des 42-Jährigen - bei dem er zumindest seinen eigenen Tatbeitrag wie ihm in der Anklage vorgeworfen, eingeräumt habe - keinen Zweifel. Diese Geständnis habe sich dann auch strafmildernd ausgewirkt.

Straferschwerend dagegen die zahlreichen Vorstrafen des Paketzustellers wegen Eigentums- und Gewaltdelikten und vor allem auch die psychischen Folgen für den Marktleiter, mit denen er bis zu Verhandlung zu kämpfen gehabt habe. Mit dem Geständnis und der Verurteilung wisse er jetzt, wem er damals gegenüber gestanden habe und dass ihm keine Gefahr mehr drohe. Das könne ihm helfen, das Trauma zu überwinden. Der Passauer kam vor allem deshalb mit einer milderen Strafe davon, weil er bisher nicht vorbestraft war und sich sein Tatbeitrag auch in Grenzen gehalten hatte.

Von einigem Wert sei auch das Geständnis des Pilstingers gewesen, der nicht nur seinen Informantenstatus eingeräumt, sondern auch zugegeben habe, dass er mit fünf Prozent aus der Beute beteiligt werden sollte. Geld habe er letztlich keines gesehen. „Er wurde schlichtweg ausgeschmiert”, stellte die Vorsitzende Richterin fest.

Dingolfing-Landau