Kulturgutschutzgesetz
Schwerpunktaktion: Fahnder stellen wertvolle Kulturgüter sicher

11.07.2017 | Stand 03.08.2023, 10:09 Uhr
−Foto: n/a

Am 4. und 5. März fand in München eine bedeutende Messe für den Verkauf historischer Münzen statt. Da der Verdacht bestand, dass im Umfeld und auf dieser Messe illegal erworbene Kulturgüter, insbesondere in Form von Münzen, veräußert werden, und somit Verstöße nach dem Kulturgutschutzgesetz und aus dem Deliktsbereich der Hehlerei begangen werden, entschlossen sich die Kunstfahnder des Bayerischen Landeskriminalamtes hier am Samstag, 4. März, eine Schwerpunktaktion durchzuführen.

MÜNCHEN/BAYERN Unterstützt wurden sie durch einen Kulturgutexperten des Hessischen Landeskriminalamtes und durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums München. Dabei waren 30 Kriminal- und Polizeibeamte im Einsatz.

Der Verdacht bestätigte sich sehr schnell, als im Außenbereich der Veranstaltung ein 49-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger und drei serbische Staatsangehörige im Alter von 30 bis 47 Jahren kontrolliert wurden, die für ihre mitgeführten altertümlichen Münzen keine Herkunftsbelege vorweisen konnten und diese zum Teil versteckt mit sich führten. Bei ihnen wurden die Münzen, die einen geschätzten Wert von rund 1.600 Euro haben, sichergestellt. Alle Vier wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren.

Der bedeutendste Aufgriff gelang den Fahndern jedoch an einem Stand auf der Messe. Ein Händler aus Dänemark bot eine Vielzahl von Münzen und auch Antiken, wie zum Beispiel Speerspitzen und Schmuckgegenstände zum Verkauf an.  Nach einer ersten Einschätzung der Objekte am Messestand durch zugezogene Experten stammt der Großteil der Münzen aus dem Iran, Afghanistan und Indien. Afghanistan ist eines der Länder, das seit Jahrzehnten in den Kriegswirren massiv geplündert wird. Für die rund 6.000 Münzen und über 1.000 anderen Objekte konnte der 54-Jährige, in Afghanistan geborene und aus Dänemark kommende Händler keinerlei Dokumente vorweisen, die einen legalen Besitz bzw. die legale Einfuhr nach Deutschland belegen. Daher besteht der dringende Verdacht, dass es sich hier um Plünderungsobjekte handelt, die bei illegalen Schatzsuchen geborgen und zum Nachteil der Herkunftsstaaten unterschlagen worden sind. Alle Gegenstände wurden sichergestellt und werden nun begutachtet. Der Wert der angebotenen Ware liegt einer ersten Schätzung nach nicht unter 50.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte gegen den 54-Jährigen einen Haftbefehl unter anderem wegen des Verdachts der Hehlerei und des Verdachts eines Verbrechens nach dem Kulturgutschutzgesetz, da er in dringendem Verdacht steht, gewerbsmäßig handelnd Kulturgüter in Verkehr zu bringen, die abhandengekommen sind oder von denen er wusste, dass sie rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmäßig eingeführt wurden. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ am Sonntag Haftbefehl. Damit handelt es sich um den ersten Haftfall in Deutschland nach dem seit August 2016 geltenden Kulturgutschutzgesetz.

Regensburg