Wenig Beanstandungen
Schulwegkontrolle in Bereich der Grundschule Feldkirchen

08.03.2018 | Stand 20.07.2023, 15:52 Uhr
−Foto: n/a

Am 06.03.2018, führte die Polizeiinspektion Freilassing eine Schulwegkontrolle in Feldkirchen bei der Grundschule durch.

AINRING/FELDKIRCHEN Beanstandet werden musste lediglich ein Pkw-Fahrer, der bei erlaubten 30 km/h mit 44 km/h unterwegs war. Er konnte nach Zahlung eines Verwarnungsgeldes die Fahrt fortsetzen.

Beim Verhalten der Fahrzeugführer an der Schulbushaltestelle musste kein Verkehrsteilnehmer beanstandet werden.

Diesbezüglich weist die Polizei drauf hin, dass man an Schul-oder Linienbussen - auch im Gegenverkehr - nur vorsichtig und mit ausreichendem Abstand vorbeifahren darf, ohne ein- oder aussteigende Fahrtgäste zu behindern.

Sobald ein Bus, der sich einer Haltestelle nähert, während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden.

An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer - auch im Gegenverkehr - nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeifahren. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften.

Beim Anfahren müssen Autofahrer den Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.

Kinder sollten die Straße erst überqueren, wenn der Bus weggefahren ist und sie die Fahrbahn überblicken können. Das sollte mit den Kindern immer wieder geübt werden.

Je nach Art des Verstoßes kann die Höhe der Ahndung vom Verwarnungsgeld über ein Bußgeld bis hin zum Fahrverbot reichen.

Berchtesgadener Land