Stundungen von Steuerschulden möglich
Schnelle Reaktion aus dem Finanzministerium auf Landrat Meyers Bitte

01.06.2018 | Stand 29.07.2023, 8:42 Uhr
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Nach heftigen Unwettern von vergangenem Sonntagabend im nördlichen Landkreis Passau: Stundungen von Steuerschulden möglich.

PASSAU Beim Gespräch im Rathaus zu Tittling im Nachgang zu den massiven Unwettern von Sonntagabend im nördlichen Landkreis Passau hat Landrat Franz Meyer darüber informiert, dass er mit dem Amtschef des Bayerischen Finanzministerium, Ministerialdirektor Harald Hübner, gesprochen hat. Der Landkreischef bat das Finanzministerium darum, dass Stundungen von Steuerschulden von Unwettergeschädigten in begründeten Einzelfällen möglich sein sollen. Soeben hat Landrat Franz Meyer nachstehende Nachricht erhalten:

„Das Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat hat über das Landesamt für Steuern das Finanzamt Passau entsprechend informiert. Damit sind Stundungen von Steuerschulden in begründeten Einzelfällen möglich. Dies wird über eine Anwendung des bundeseinheitlichen Rahmenkatalogs an steuerlichen Hilfsmaßnahmen bei Eintritt einer Naturkatastrophe erreicht.“

„Ich freue mich, dass auf meine Bitte hin eine sehr schnelle Reaktion aus dem Finanzministerium gekommen ist“, so der Landrat.

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