Diese Probleme hätte Strauss-Kahn sicher nicht
Schmerzensgeld wegen zu wenig Sex

05.07.2017 | Stand 26.07.2023, 13:11 Uhr

Im Land des Ex-IWF-Chefs Strauss-Kahn muss ein 51-Jähriger seiner (Noch)-Ehefrau 10000 Euro Schmerzensgeld wegen Sexverweigerung zahlen.

FRANKREICH Er hatte Stress im Beruf, Probleme mit der Gesundheit, und manchmal war er einfach nur müde: Über mehrere Jahre weigerte sich Jean-Louis G., 51, mit seiner Frau Monique zu schlafen. Die unbefriedigte Gattin reichte nicht nur die Scheidung ein, sondern verklagte ihren Mann auch noch auf Schadensersatz. Ein französisches Gericht gab ihr nun recht - und verurteilte den Sexmuffel zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Geschlechtsverkehr mit dem Partner zähle zu den ehelichen Pflichten, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Dabei beriefen sie sich auf Artikel 215 des bürgerlichen Gesetzbuches Frankreichs, wonach verheiratete Paare ihr Leben auch teilen. Dazu würde auch Sex gehören. Denn durch Sex drücke ein Paar seine gegenseitige Zuneigung aus. Einwände des lustlosen Gatten, er habe gesundheitliche Probleme durch beruflichen Stress gehabt, ließ das Gericht nicht gelten: Das hindere ihn nicht daran, zu seiner Frau eine intime Beziehung aufrechtzuerhalten.

Die Ehefrau hatte ihren Mann und die sexuelle Abstinenz im Prozess für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht. „Le Parisien” zufolge war das Paar 21 Jahre lang verheiratet und hat zwei gemeinsame Kinder.

Kelheim