Einiges auf dem Kerbholz
Schleierfahnder bringen kriminelles Duo hinter Gitter

10.11.2017 | Stand 03.08.2023, 2:27 Uhr
−Foto: Foto: Hannes Lehner

Nur kurze Zeit währte die Freude der Insassen eines Mietfahrzeugs nach der zunächst gelungenen Einreise über den Autobahngrenzübergang.

ANGER Eine Streife der Schleierfahndung stoppte das – wie sich herausstellte – hoch kriminelle Duo nur wenige Kilometer später an der Anschlussstelle Anger-Nord. Der Fahrer ein 37-jähriger Deutscher mit Migrationshintergrund und sein Beifahrer, ein Libanese im Alter von 38 Jahren, zeigten sich bei der Kontrolle ausweislos. Trotz falscher Namensangabe des Fahrers konnten die erfahrenen Beamten anhand des Fingerabdruckschnellabgleichs „Licht ins Dunkel“ bringen. Die festgestellten Delikte, unter anderem die unerlaubte Einreise des Beifahrers, sowie der unbefugte Gebrauchs des Opel Corsa und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den Deutsch-Türken reichte die Staatsanwaltschaft Traunstein um beim zuständigen Ermittlungsrichter für beide Männer Haftbefehle zu erwirken.

Am späten Mittwochnachmittag, 8. November, fiel einer zivilen Streife der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein ein mit zwei jungen Männern besetzter weißer Kleinwagen mit deutscher Zulassung auf der A 8 auf Höhe von Piding auf. Nachdem es den Fahndern gelang den Opel an der Ausfahrt Anger zu stoppen, begannen lange arbeitsintensive Ermittlungen. Da beide Männer keine Ausweisdokumente mitführten, wurden sie - mitsamt dem Pkw - zur Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle nach Urwies verbracht.

Es stellte sich heraus, dass der im Bundesgebiet registrierte Beifahrer derzeit weder über einen erforderlichen Reisepass noch über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügte. Vielmehr bereitet die zuständige Ausländerbehörde gegen den wegen zahlreicher Eigentums- und Körperverletzungsdelikten erheblich in Erscheinung getretenen Libanesen ein Ausweisungsverfahren vor. Aus diesem Grund war ihm auch sein Reisepass einbehalten worden. Da er sich nachweislich unerlaubt mit seinem Kompagnon in Österreich aufhielt, wurde er wegen illegaler Wiedereinreise angezeigt.

Sein Chauffeur, der bei der ersten Befragung falsche Personalien angab - inklusive der „Geschichte vom verlorenen Personalausweis und Führerschein“, musste sich wegen Beihilfe verantworten. Nach erfolgter zweifelsfreier Identitätsfeststellung bestätigte ein Vermerk des Kraftfahrbundesamtes im Polizeicomputer, dass der gebürtige Gelsenkirchener keine Fahrerlaubnis besitzt. Eigenen Angaben zufolge hatte er noch nie einen Führerschein. Im Gegensatz dazu fand sich wenig später sein „abgängiger“ deutscher Personalausweis im Handschuhfach. Da sich bei dem nicht minder polizeilich vorbelasteten Mann konkrete Hinweise auf Konsum von Cannabis und Kokain ergaben, folgte nach dem Drogenvortest noch eine Blutentnahme im Krankenhaus.

Zu guter Letzt kümmerten sich die Fahnder dann noch um den angemieteten Opel. Ohne Mietvertrag bzw. vertraglicher Berechtigung zu Nutzung stellte der von den Fahndern kontaktierte Vertreter der Mietwagenfirma Strafantrag wegen unbefugten Gebrauchs. Was wiederum zur Sicherstellung des Corsa führte.

Zu später Stunde folgte ein längeres Gespräch mit dem zuständigen Journaldienst der Staatsanwaltschaft Traunstein, in dem die Beamten das vorläufige Ermittlungsergebnis präsentierten. Negativ wirkte sich dabei für den ertappten Fahrer auch aus, dass er derzeit keinen festen Wohnsitz nachweisen konnte und aufgrund seiner erheblichen Vorstrafen wegen Bandendiebstahls unter Führungsaufsicht steht. Weitere Telefonate folgten am Donnerstagmorgen, sodass schließlich beide Beschuldigte dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Laufen vorgeführt und im Anschluss in die nächste Haftanstalt eingeliefert wurden.

Aufgrund der unklaren bzw. unglaubwürdigen Aussagen der Beteiligten zur Dauer und Zweck ihres Aufenthalts in Österreich, knüpften die mit der umfangreichen Sachbearbeitung betraute Ermittlungsgruppe der PI Fahndung bereits Kontakte zu den Kollegen in Österreich.

 

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