Freispruch in der Berufung für Verputzer
Schläger in weißem oder doch schwarzem T-Shirt?

07.07.2017 | Stand 02.08.2023, 1:48 Uhr
−Foto: n/a

War nach einem feucht-fröhlichen Volksfestbesuch in Landau der mit dem schwarzen oder doch der mit dem weißen T-Shirt der Schläger? Das blieb in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Landshut quasi in der Grauzone, und so konnte sich ein 38-jähriger Verputzer aus Landau über einen Freispruch freuen, den die 5. Strafkammer des Landgerichts verkündete.

LANDAU/LANDSHUT Fest stand ledigich, dass der albanische Verputzer am 30. Juni vergangenen Jahres gegen 1.45 Uhr zusammen mit einem 41-jährigen Autoelektriker mit kosovarischen Wurzeln auf der einen Seite und ein 25-jähriger Kfz-Meister aus der Murnauer Gegend zusammen mit einem Bekannten auf der anderen Seite auf dem Heimweg vom Volksfest waren. Und dort hatten sie tief in den Maßkrug geschaut, wie die späteren Blutproben ergaben: Zwei Promille beim Verputzer, gar 2,5 Promille beim Kfz-Meister.

Vor oder auf der Isarbrücke kam es dann zunächst zu einem verbalen Schlagabtausch, wobei sich beide Seiten der „Urheberschaft” bezichtigten. Sie seien von den zwei Männern wegen der von ihnen getragenen Tracht angepöbelt und als „Clowns” bezeichnet worden, so die deutsche „Fraktion”.

Als sie sich dann - immer noch verbal - zur Wehr setzen, hätten die Männer die Straßenseite gewechselt. „Dann hat einer mich beim Hosenträger gepackt und mir einen Faustschlag auf die Nase versetzt”, so der Elektriker. Während der Schläger dann noch beim Eintreffen der Polizei noch vor Ort gewesen sei, habe sich sein Begleiter abgesetzt.

Diametral dazu die Version des Verputzers, der nachdrücklich bestritt, den Elektriker angepöbelt oder gar geschlagen haben. „Bis die Polizei gekommen ist und mich angesprochen hat, habe ich ihn gar nicht bemerkt”, so der 38-Jährige. Das bestätigte auch sein Begleiter, der kosovarische Autoelektriker. Der erinnerte sich allerdings noch, dass man von den beiden Deutschen als „Kanaken” beleidigt worden sei. „Ich bin dann weitergegangen, weil ich Streit hasse”, so der 41-Jährige. Von „Clowns” sei keine Rede gewesen („Ich finde Trachten schön”), außerdem hätten er und sein Freund keine unifarbenen T-Shirts mit Glitzeraufdruck getragen, sondern „etwas Buntes”.

Der Strafrichter beim Amtsgericht hatte allerdings der „deutschen Version”, nach der der Schläger der Mann war, der auch noch beim Eintreffen der Polizei vor Ort war, den Vorzug gegeben und den Verputzer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (100 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.

Bei der Neuauflage vor der 5. Strafkammer des Landgerichts musste der Kfz-Meister allerdings zurückrudern. Er wusste zwar noch, dass er und sein Begleiter von zwei Männern, die auf der anderen Straßenseite der Isar unterwegs war, beleidigt worden seien ("Sch... Bayern, Clowns”) und dann plötzlich einer vor ihm gestanden sei und ihm den Schlag auf die Nase versetzt habe. Als dann die Polizei eingetroffen sei, habe er ihn als Schläger identifiziert, „weil er der größere der beiden Männer war und ein weißes T-Shirt trug.” Sein Begleiter blieb aber dabei, dass der Schläger ein schwarzes T-Shirt angehabt habe.

Bei einer Gegenüberstellung im Gerichtssaal erwies sich allerdings, dass der Größenunterschied der beiden „Verdächtigen” nur wenige Zentimeter betrug. Als sich dann der Kfz-Meister und sein damaliger Begleiter widersprachen, was die Kleidung - weißes oder schwarzes T-Shirt - des Schlägers anging, war der letztlich von der Strafkammer auch verkündete Freispruch vorprogrammiert. Wenn auch einer „2. Klasse”; denn, so Vorsitzender Richter Eugen Larasser, die Täterschaft des Verputzers habe sich aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen nicht mit letzter Sicherheit nachweisen lassen.

Dingolfing-Landau