Trittbrettfahrer
Schadprogramme in Pornoabmahnung

08.07.2017 | Stand 29.07.2023, 19:13 Uhr
−Foto: n/a

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich die Anfragen zu Schreiben der Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg. Neben den "echten" Abmahnungen fahren jetzt auch Trittbrettfahrer auf der Abmahnwelle - mit Schadprogrammen.

DEUTSCHLAND Bei der Verbraucherzentrale häufen sich die Anfragen zu Schreiben der Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg. Erstmals wurden offensichtlich massenhaft Abmahnungen wegen Streaming versandt. Behauptet wird das Streaming eines Pornofilms über die Plattform redtube.com. „Den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, nutzt nichts“, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn eine teure Klage könne die Folge sein. Rechtsexpertin Halm rät, den Forderungen nicht ungeprüft nachzukommen und Rechtsrat einzuholen.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale dürfte die Abmahnung in rechtlicher Hinsicht angreifbar sein. „Nach wie vor ist fraglich, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden“, betont Tatjana Halm. Denn das sei bislang rechtlich umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt. Dies gelte umso mehr, da das Portal redtube.com nicht offensichtlich rechtswidrig ist. „Auf keinen Fall sollte man ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese nach unseren derzeitigen Erkenntnissen zu weit gefasst ist“, erklärt Halm.

Ausdrücklich warnt die Verbraucherzentrale Bayern vor Trittbrettfahrern. Denn es kursieren die ersten E-Mails mit Zip-Anhang, die vermeintlich von den Rechtsanwälten U+C stammen. „Wir gehen davon aus, dass sich im Anhang Schadprogramme befinden und raten dringend davon ab, diesen zu öffnen“, so Tatjana Halm. Auf diese E-Mail müsse nicht reagiert werden und man könne sie unbesehen löschen. Bei Fragen zu dubiosen E-Mails können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Im Falle echter Abmahnungen ist der Verbraucherzentrale nur eine erste kostenpflichtige Einschätzung möglich per Online-Beratung auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. 

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