Ermittlungen
Rotfuchs gerät in eine verbotene Bärenfalle

11.07.2017 | Stand 25.07.2023, 2:29 Uhr
−Foto: n/a

Im südlichen Außenstadtbereich von Amberg wurden am Montagmorgen, 17. April, gegen 7 Uhr zwei junge Männer auf einen Fuchs aufmerksam, der in eine so genannte Tellerfalle oder umgangssprachlich Bärenfalle geraten war und jämmerlich vor Schmerzen heulte.

AMBERG Die verständigten Beamten stellten vor Ort fest, dass dem Fuchs durch eine verbotene Tellerfalle der Knochen des Vorderlaufs durchtrennt wurde und er nur noch durch das Fell von der Falle festgehalten wurde. Der Fuchs musste vor Ort von seinem Leid erlöst werden.

Der Grundstückbesitzer, ein 66-jähriger Amberger, und ein 53-jähriger Pächter einer Teilfläche des Anwesens wurden vor Ort gebeten, das Werk der Falle zu begutachten. Die Tellerfalle wurde sichergestellt und wird der Verwertung zugeführt.

Wer letztendlich die Falle dort platziert hat, werden die laufenden Ermittlungen wegen Jagdwilderei und eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz ergeben. Die Gesetzgebung sieht in diesen Fällen Bußgelder bis zu 25000 Euro oder in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe vor.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Falle direkt am Gartenzaun zur Straße im Wohngebiet ausgelegt war. Für spielende Kinder wäre es jederzeit leicht möglich gewesen, durch den Zaun hindurchzugreifen oder darüber zu klettern. "Die Folgen möchte man sich nicht ausmalen", berichtet die Polizei!

Schwandorf