Lahmendes Pony verkauft
Rosstäuscherei landet vor dem Richter

12.09.2017 | Stand 29.07.2023, 11:47 Uhr
−Foto: n/a

Mengkofenerin (37) handelt sich Verurteilung wegen Falschaussage im Zivilprozess ein

MENGKOFEN/LANDSHUT "Er ist flott unterwegs, aber voll reitbar.” So hatte ein Mengkofener Ehepaar in einer Anzeige einen „Connemaramix-Wallach” angeboten. Und das war Rosstäuscherei im wahrsten Sinne des Wortes; denn das Tier lahmte, was die 37-jährige Pferdehalterin selbst noch in einem Zivilprozess bestritt. Während ihr Ehemann (39) wegen Betrugs mit einer Geldstrafe davon kam, handelte sich die 37-jährige für die falsche uneidliche Aussage eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine Geldauflage von 1000 Euro ein.

Im Oktober 2013 hatte der Ehemann eine Anzeige nach Rosstäuscher-Manier aufgegeben. Darin schilderte er das irische Reitpony, sieben Jahre alt, als „verschmust, ist brav zu reiten überwiegend im Gelände, ist flott unterwegs, aber händelbar, am Platz eher träge.” Einschränkend hieß es dann noch: „Er hat hin und wieder einen leichten Arthroseschub, ist aber wetterabhängig. Er ist voll reitbar.” Mit der Betreiberin eines Pony-Verleihs aus dem schwäbischen Baar kam der 39-Jährige ins Geschäft: Man einigte sich auf ein Tauschgeschäft, ein anderes Pferd im Wert von 1000 Euro nahm den Platz des Connemaramix im Mengkofener Stall ein. Dabei versicherte der 39-Jährige beim Handel der Schwäbin ausdrücklich, dass das Pony in allen Grundgangarten lahmfrei reitbar sei.

Das stellte sich alsbald als Rosstäuscherei heraus und es kam zu einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Landau, in dessen Verlauf der 39-Jährige auch seine Ehefrau als Zeugin aufbot. Und sie beteuerte, dass der Wallach immer „lahmfrei” gegangen sei, sie viel mit ihm im Gelände unterwegs gewesen sei und man das Pony beim Ausritt sogar zurücknehmen musste, da es so flott unterwegs gewesen sei. Nur wenn der Siebenjährige bei schlechten Wetterverhältnissen längere Zeit im Stall gestanden habe, sei wegen der gelegentlichen Arthrose eine Lahmheit aufgetreten.

Die Angaben der Mengkofener Eheleute wurden allerdings durch den als Sachverständigen gehörten Pferdewertgutachter Dr. Hubertus Lutz widerlegt. Der stellte nämlich fest, dass selbst ein Laie beim fraglichen Connemaramix-Wallach eine deutliche Lahmheit erkennen konnte. Damit war für die Mengkofener Eheleute nicht nur der Zivilprozess verloren, es wurden auch strafrechtliche Mittel in Gang gesetzt. Die Eheleute landeten auf der Anklagebank vor dem Strafrichter des Landauer Amtsgerichts, wo der 39-Jährige wegen Betrugs in Anbetracht des geringen Schadens mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen davon kam. Anders sah es bei seiner Ehefrau aus; denn bei Falschaussagen - auch wenn sie wie in diesem Fall uneidlich erfolgen - kennt Justitia keine Gnade: Die 37-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die allerdings, da sie bisher straffrei durchs Leben ging, zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage wurde ihr ein Geldbetrag von 1000 Euro zugunsten einer Tierschutzorganisation abverlangt.

Während der Ehemann den Urteilsspruch akzeptierte, ging die 37-Jährige in Berufung und beteuerte vor der 5. Strafkammer des Landgerichts einmal mehr, nichts davon gewusst und gemerkt zu haben, dass das Pony derart erkrankt gewesen sei. Lediglich eine leichte Lahmheit sei bekannt gewesen und die sei auch nur dann aufgetreten, wenn das Pferd länger im Stall gestanden habe.

Diese Einlassung war für Vorsitzenden Richter Klaus Kurtz von der Berufungskammer nicht überzeugend. Er verwies auf das Sachverständigen-Gutachten, wonach selbst ein Laie die Lahmheit erkennen konnte. Seinen Ratschlag, die Berufung zurückzunehmen, weil auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt habe und damit durchaus ein höheres Strafmaß im Raum stehe, folgte die 37-Jährige nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger schließlich - wenn auch sichtlich frustriert. -ws-

Dingolfing-Landau