Er besaß lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung und hätte zum Führen des Fahrzeugs die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt
Ampfing. Am Freitag, 3. Juli, gegen 18 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Mühldorf im Gemeindebereich Ampfing einen 15-jährigen Rollerfahrer aus dem Landkreis Mühldorf.
Hierbei stellte sich heraus, dass der junge Mann für das Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h keinen Führerschein vorzeigen konnte. Er besaß lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung und hätte zum Führen des Fahrzeugs die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt.
Somit wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Mühldorf a.Inn