46 aktenkundige Unfälle in 8 Jahren
Risiko Biogasanlage: Minister gibt Fischern recht

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 5:05 Uhr

Teilerfolg nach offenem Brief, aber Freistaat schiebt Verantwortung auf den Bund

Schon im März dieses Jahres wiesen die Fischer im Landkreis bei einem Ortstermin an der Rott auf die alarmierenden Zahlen bei Unfällen in Biogasanlagen hin (wir berichteten). 48 aktenkundige Unfälle bei 95 Anlagen im Landkreis seien es in den letzten acht Jahren gewesen – die Dunkelziffer dürfte noch wesentlich höher liegen, so Franz Barth, Vorsitzender des Fischereivereins Eggenfelden. Er und sein Schriftführer Florian Jochum schrieben nach einem erneuten Unfall in einer Biogasanlage bei Geratsdorf, der ein Fischsterben in der Bina zu Folge hatte, an das Bayerische Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium.

In ihrem Brief forderten die Fischer die Einführung eines „Führerscheins“ für Biogasanlagenbetreiber, eine ständige Überwachung der Anlagen, höhere Standards beim Bau und entsprechende Sicherheits- und Warnsysteme ein. Der Brief löste ein großes Medienecho in Deutschland aus, sogar der „Spiegel“ berichtete.

Vor einigen Tagen nun kam die Antwort aus München. Umweltminister Dr. Marcel Huber äußerte sich in seinem Schreiben, dass die Probleme im Landkreis Rottal-Inn mit Biogasanlagen (wie auch in den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries) bekannt seien. Der Minister führt dies auf bauliche Mängel und mangelnde Sorgfalt der Betreiber, insbesondere bei Anlagen, die lediglich einem vereinfachten Genehmigung im Baurecht unterliegen, zurück.

Der Freistaat setze sich daher für Verbesserungen bei der Anlagenverodnung des Bundes ein, der dafür zuständig sei. Derzeit werde eine Neufassung erarbeitet, die laut Planungen im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten soll. Darin soll vorgesehen sein, dass Biogasanlagen samt Nebenanlagen nur noch von ausgewiesenen Fachleuten errichtet und wiederkehrend durch private Sachverständige überprüft werden sollen. Zudem soll ein so genannter Havariewall vorgeschrieben sein und die Überlauf-Warnsysteme verbessert werden, um eine Verschmutzung der Gewässer möglichst zu verhindern. „Vorschriften alleine reichen freilich nicht“, so Huber, der auch eine fortlaufende Fort- und Weiterbildung der Betreiber für sinnvoll erachtet.

„Prinzipiell sind wir erfreut und auch überrascht, dass der Minister uns in dieser Deutlichkeit recht gibt“, sagt Franz Barth. Vor allem habe die Politik erkannt, dass der Landkreis Rottal-Inn zu den Biogas-Hochburgen zähle.

„Bauchschmerzen verursacht mir aber, dass der Minister das Ganze auf die Bundesanlagenverordnung schiebt“, so Barth. „Wir haben ja auch eine bayerische Bauordnung, über die könnte man das doch auch regeln – unabhängig von einer bundesweiten Regelung,“ meint der Eggenfeldener Fischerei-Chef. Barth hofft zudem, dass die geplante Neufassung der Anlagenverodnung auch bestehende Anlagen betrifft, „sonst hätte das wenig Sinn“. Minister Huber ließ dies in seinem Schreiben offen, „das wird derzeit noch geprüft.“

„Ich habe keine Probleme damit, wenn mir auf die Finger geschaut wird. Verordnungen sind dazu da, eingehalten zu werden. Und was für den Gewässerschutz notwendig ist, sollte auch gemacht werden“, sagt ein Betreiber einer Biogasanlage im Landkreis gegenüber dem Wochenblatt. Einen „Führerschein“ hält er jedoch für übertrieben, auch wenn er betont: „Die Unfälle sind auf Fehler zurückzuführen, die der Betreiber gemacht hat.“ 

Rottal-Inn