„Die Maßnahmen sind keine Willkür“
Riesenärger wegen der Maskenpflicht für Grundschüler im Landkreis Landshut

23.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:16 Uhr
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Ärger um die Maskenpflicht an Grundschulen im Landkreis Landshut

Landkreis Landshut. Landrat Peter Dreier hat mit Nachdruck Vorwürfe zurückgewiesen, wonach die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht eine unnötige oder unverhältnismäßige Maßnahme sei.

Wie das Landratsamt Landshut in einer Pressemitteilung von Freitag (23. Oktober) meldet, seien laut Rechtsverordnung des Freistaats Ausnahmen von der Maskenpflicht möglich, „soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“.

Dreier: „Unsere medizinischen Experten sind durchwegs der Meinung, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Maskenpflicht für den Unterricht in Grundschulen bei uns im Landkreis Landshut nicht gegeben sind.“ Zu diffus sei das Infektionsgeschehen, zu steil der Anstieg der Neuinfektionen, so die Fachleute.

Eine Aufhebung der Maskenpflicht müsste zudem durch die Regierung von Niederbayern und das Bayerische Gesundheitsministerium genehmigt werden. Unter den geschilderten Voraussetzungen sei dies illusorisch, erklärt Dreier. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass Landräte hier keine Willkürmaßnahmen nach ihrem Ermessen treffen, sondern staatliche Gesetze und Anordnungen vollziehen. Er persönlich habe größtes Verständnis für die Sorgen der Eltern und sehe, was für Belastungen für die jungen Landkreisbürger mit der Maßnahme verbunden sind. Aber es gehe hier nicht um seine persönliche Meinung.

„Mein Bestreben ist es, solange wie möglich den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten“, betont Dreier: Denn die Alternative heißt Wechselunterricht – es müssten also abwechselnd tageweise die Hälfte der Schüler zu Hause bleiben. Das brächte noch viel größere Probleme für Eltern und Kinder mit sich, ist der Landrat überzeugt.

Selbstverständlich habe er bereits in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dessen Leiter Michael Kugler nach Möglichkeiten gesucht, die angespannte Situation zu verbesser. So kann der Unterricht „mit Pausenzeiten an der frischen Luft, aktiven Pausen, Unterrichtsgängen rhythmisiert werden, wobei bei geschlossenen Gruppen und Abstand auf die Maske verzichtet werden kann“, so Schulamtsleiter Michael Kugler. Daneben ist es möglich, Stunden des Nachmittagsunterrichts am Vormittag als Brückenangebot zur Förderung der Schüler einzusetzen.

Im Landkreis Landshut sind am Freitag erneut 30 neue Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus hinzugekommen. Die Gesamt-Indexzahl, also die Zahl der Personen, die sich mit dem Covid-19-Virus seit Ausbruch der Pandemie im März infiziert haben, ist somit auf 1.597 gestiegen. Die Zahl von gefährdeten Kontaktpersonen, mit denen die Teams gesprochen haben, die die Kontakte von Infizierten nachverfolgen, hat die 5.000er-Marke um rund 100 überschritten.

Der für die Anti-Corona-Maßnahmen maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt für den Landkreis 71,30 (Neuinfektionen, umgerechnet auf 100000 Personen, Stand: Freitag, 23. Oktober, 8 Uhr). In den Lakumed-Kliniken (Achdorf und Vilsbiburg) werden neun Personen wegen Corona auf Normalstationen behandelt; zusätzlich befinden sich dort sechs Personen, bei denen Verdacht auf eine Infektion besteht. Das Klinikum Landshut meldet zwei Personen auf Normalstation, drei Verdachtsfälle sowie zwei Personen auf der Intensivstation.

Im Landkreis und der Stadt Landshut sind zusätzlich zu den bekannten Einrichtungen weitere Schulen und Institutionen teilweise von einer Quarantäne betroffen. Es sind dies: die Grundschule Pfeffenhausen, der Kindergarten Aham, die Realschule Vilsbiburg und das Bezirkskrankenhaus in Landshut.

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