Klägliche Sterbenslaute
Reh verendet nach Hundebiss

10.02.2018 | Stand 20.07.2023, 17:27 Uhr
−Foto: n/a

Ein Seeoner Jäger bekam am Samstagmorgen, 3. Februar, den Hinweis auf eine mögliche Tiertragödie, die sich wohl im Ortsteil Straß abgespielt hatte ...

SEEON. Eine Mitteilerin hatte gegen 4 Uhr morgens klägliche Sterbenslaute eines Rehes gehört.

Die Nachschau des Jägers bestätigte die Vermutung, wahrscheinlich hatte ein Hund ein gesundes Reh Nähe der Siedlung gefangen und durch Bisse in Hals und Kopf getötet. Die Verletzungen konnten eindeutig einem oder mehreren Hunden zugeordnet werden. Die Jäger von Seeon beobachten schon seit einiger Zeit aktive Hunde, die wildernd in diesem Bereich tätig sind.

Es wird an alle Hundehalter appelliert, sich an ihre Verpflichtungen beim Halten von Hunden zu erinnern und auch an andere Tiere, hier vor allem Wildtiere, zu denken und Tiertragödien dieser Art zu vermeiden.

Die Polizei Trostberg ist über den Vorfall informiert und erklärt dazu:

Läuft ein Hund unbeaufsichtigt in einem Jagdrevier frei herum, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayr. Jagdgesetz vor. Hier kann durch die zuständige Ahndungsbehörde ein Bußgeld gegen den Hundehalter verhängt werden.

Wird vom Hund einem Wildtier nachgestellt und wird es gerissen, kann wenn der Hundeführer mit Vorsatz handelt, es sich sogar um eine Straftat handeln.

Für solche Fälle sieht der § 292 (Jagdwilderei) des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich zudem eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter.

Berchtesgadener Land