Am 30. Juli in Pocking
Regierungspräsident übergibt Planfeststellungsbeschluss für die A 94, Abschnitt Kirchham-Pocking

23.07.2018 | Stand 31.07.2023, 8:58 Uhr
−Foto: n/a

Das Genehmigungsverfahren für den Bau der Autobahn A 94 im Abschnitt Kirchham – Pocking (A3) ist abgeschlossen.

POCKING Wegen der großen Bedeutung dieser Infrastrukturmaßnahme, weit über Niederbayern hinaus, wird Regierungspräsident Rainer Haselbeck den Planfeststellungsbeschluss persönlich dem Präsidenten der Autobahndirektion Südbayern, Professor Wolfgang Wüst, übergeben.

Die feierliche Übergabe im Beisein von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Bau- und Verkehrsministerin Ilse Aigner findet am Montag, 30. Juli, im Rathaus in Pocking statt.

Die Regierung von Niederbayern hat für den Neubau der A 94 im Teilabschnitt Kirchham – Pocking (A 3) den Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit der Autobahndirektion Südbayern die Bauzulassung für das Autobahnbauvorhaben erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss wird in den nächsten Tagen allen Verfahrensbeteiligten und den beteiligten Behörden sowie Fachstellen zugesandt und für alle einsehbar öffentlich in den Gemeinden Kirchham, Bad Füssing, Neuhaus a. Inn, im Markt Ruhstorf a.d. Rott und in der Stadt Pocking zwei Wochen ausgelegt.

Die A 94 beginnt im Stadtgebiet von München, wo sie am Autobahnkreuz München-Ost mit der Autobahn A 99 verknüpft ist, und wird an ihrem Ende in Pocking in die Autobahn A 3 münden. 85 km der Gesamtstrecke sind inzwischen fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Der 33 km lange oberbayerische Lückenschluss Pastetten – Heldenstein ist auf gesamter Streckenlänge in Bau. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) durch die Isentalautobahn GmbH & Co. KG. Das Vorhaben wird voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen.

In Niederbayern ist die A 94 im Abschnitt zwischen Kühstein und Malching (6 km) fertiggestellt. Bereits seit Juli 2016 laufen auch im unmittelbar anschließenden 6 km langen Abschnitt zwischen Malching und Kirchham (Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern vom 27.8.2015) die Bauarbeiten.

Der nun von der Regierung von Niederbayern mit Planfeststellungsbeschluss vom 19. Juli 2018 genehmigte Autobahnabschnitt im Bereich Pocking bis zur A 3 ist 12,4 km lang. Die Neubaustrecke beginnt westlich des Weilers Pfaffenhof, wo sie an den derzeit im Bau befindlichen Autobahnabschnitt Malching – Kirchham anbinden wird. Die Trasse durchquert zunächst auf einer Länge von 1,5 km den ehemaligen Standortübungsplatz Kirchham/Pocking und führt anschließend in einem weiten Bogen im Süden um die Stadt Pocking herum. Nordöstlich von Pocking endet die A 94 am Autobahnkreuz A 3/A 94 im Bereich der bestehenden Anschlussstelle Pocking (B 12) mit der Anbindung an die A 3. Das untergeordnete Straßennetz wird südwestlich von Pocking über die Anschlussstelle im Zuge der Kreisstraße PA 58 und östlich von Pocking über die Anschlussstelle B12/B388 an die Autobahn angebunden. Am Planfeststellungsende bei Mittich ist für den nichtautobahnfähigen Verkehr nördlich der A 94 eine neue Kreisstraßenverbindung vorgesehen und zwar zwischen der Anschlussstelle B 12/B 388 und der Überleitung der A 94 in die bestehende B 512.

Insgesamt elf Überführungsbauwerke und sieben Unterführungsbauwerke müssen im Zuge der Maßnahme erstellt werden. Die Gewässerkreuzung im Bereich des Ausbaches erhält zur Minimierung der Trennwirkung und zur Sicherstellung der ökologischen Austauschbeziehungen eine lichte Weite von 50 m.

Zur Versorgung der Verkehrsteilnehmer ist am Beginn des Planfeststellungsabschnittes beidseits der A 94 je eine unbewirtschaftete Rastanlage mit 20 Pkw- und 20 Lkw-Stellplätzen und einem WC-Gebäude geplant. Ferner ist für den Straßenbetriebsdienst im Bereich der Anschlussstelle B 12/B 388 die Errichtung eines Stützpunktes (Salzladestation, Einstellhalle für Fahrzeuge) vorgesehen. Auch ein Park- und Ride-Parkplatz soll dort als Ersatz für den vorhabenbedingt entfallenden Parkplatz an der A 3 errichtet werden.

Der erhebliche Bedarf von 1,9 Millionen m 3 Schüttmaterial für den Autobahnbau soll hauptsächlich über die 42 ha große Seitenentnahmefläche (SE) auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Kirchham/Pocking sichergestellt werden. Es wird Kies bis teilweise in den Grundwasserschwankungsbereich abgebaut werden. Die so gewonnenen Kiesmassen müssen vor dem Wiedereinbau in die Autobahntrasse zwischengelagert werden. Grund hierfür ist, dass die Fläche nach dem Abbau als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zur Sicherung der lokalen Populationen von Kiebitz, Feldlerche, Wachtel, Wiesenschafstelze und Rebhuhn umgestaltet werden soll und bereits vor Eintritt der straßenbaubedingten Beeinträchtigungen des vorhandenen Kiebitz-Lebensraumes hergestellt und wirksam sein muss. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde für das Vorhaben auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern enthält umfangreiche Nebenbestimmungen, insbesondere zum Bauablauf, zur Wasserwirtschaft, zum Lärmschutz, zum Natur-, Landschaft- und Artenschutz, zu Bodenschutz/Altlasten sowie zu den Belangen der Landwirtschaft bzw. der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Plänen kann auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern eingesehen werden.

Passau