Kein Nachtflug auf der neuen Bahn
Regierung genehmigt 3. Start- und Landebahn

05.07.2017 | Stand 26.07.2023, 11:28 Uhr

Das Luftamt Südbayern, ein Sachgebiet der Regierung von Oberbayern, hat die 3. Start- und Landebahn – wie beantragt – nordöstlich des bestehenden Start- und Landebahnsystems mit einer Länge von 4.000 Metern und einer Breite von 60 Metern, mit einem seitlichen Abstand von 1.180 Metern und mit 2.100 Metern im Verhältnis zur der bisherigen Nordbahn in Richtung Osten versetzt, genehmigt.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Dadurch kann der am Flughafen München zu erwartende Bedarf von 120 statt bisher 90 Flugbewegungen pro Stunde bei den für ein Luftverkehrsdrehkreuz typischen Verkehrsspitzen effizient und sicher gewährleistet werden. Sie ist – wie die beiden bestehenden Bahnen – jeweils in beide Betriebsrichtungen sowie für Allwetterflugbetrieb zugelassen. 

Der am Dienstag von der Regierung von Oberbayern bekannt gegebene Planfeststellungsbeschluss für die 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München ist die rechtliche Grundlage für eine der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Oberbayern in den kommenden Jahren. Insbesondere kann hierdurch die Drehkreuzfunktion des Verkehrsflughafens München langfristig gewährleistet werden. Der Beschluss umfasst 2837 Seiten in 3 Textordnern sowie 17 Planordner und ist abrufbar unter http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/planfeststellung/.  

Zentrale Fragestellungen der schwierigen und komplexen Entscheidung waren der künftige Verkehrsbedarf, die Bahnlänge, die Vereinbarkeit des Ausbaus mit den Belastungen der Anwohner und Naturschutzbelangen besonders beim Vogelschutz. Die Weltwirtschaftskrise und der damit verbundene globale Rückgang des Luftverkehrsaufkommens hatten die Regierung veranlasst, die ursprünglichen Verkehrsprognosen durch ergänzende Gutachten auf den Prüfstand zu stellen, die aber den Ausbaubedarf bestätigten. 

Die Regierung hat ihren Bescheid mit zahlreichen Nebenbestimmungen verbunden. So ist der Flugbetrieb auf der 3. Bahn – von Notfällen oder der Sperrung einer Bahn abgesehen – nur in der Zeit von 6  bis 22.00 Uhr zulässig. Die bestehende Nachtflugregelung bleibt erhalten.       

In der besonders betroffenen Ortslage Attaching wird ein sogenanntes Entschädigungsgebiet festgesetzt. Grundstückseigentümer können dort statt Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen auch verlangen, dass das Grundstück von der FMG zum Verkehrswert von 2007 übernommen wird. Die Regierung von Oberbayern geht bei der Festsetzung dieses speziellen Entschädigungsgebietes weit über die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze hinaus. Statt etwa 35 Anwesen können damit etwa 100 Anwesen vom Übernahmeanspruch Gebrauch machen. Über passiven Schallschutz im Übrigen war im Planfeststellungsbeschluss nicht zu entscheiden. Dies bleibt einem gesonderten Verfahren überlassen. 

Mit der Entscheidung vom Dienstag findet eines der größten deutschen Verwaltungsverfahren seinen Abschluss. Gegen den von der Flughafengesellschaft München -FMG- im Sommer 2007 beantragten Ausbau des Flughafens München wurden im Rahmen zweier Auslegungen von Planunterlagen 83.999 Einwendungen erhoben. 

Die förmliche Bekanntgabe des Bescheids gegenüber den  Bürgern, den Kommunen und den Naturschutzvereinigungen verschiebt die Regierung auf September; erst nach Abschluss der öffentlichen Auslegung des Beschlusses in den Gemeinden Anfang Oktober läuft damit die Rechtsmittelfrist und steht der Klageweg für Kommunen, Verbände und Einwendungsführer offen. 

Die FMG hat ihrerseits gegenüber der Regierung von Oberbayern verbindlich erklärt, dass sie von der Genehmigung keinen Gebrauch machen wird, bevor nicht auch den anderen Beteiligten der Planfeststellungsbeschluss rechtsförmlich bekannt gegeben wurde.  

Fragen und Antworten zu weiteren Informationen über den Planfeststellungsbeschluss sind  abrufbar unter  http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/medien/archiv/2011/07731. 

Erding