Bayerisches Landesplanungsgesetz
Raumordnungsverfahren: Welche Auswirkungen hätte ein Kiesabbau südlich von Brensdorf?

11.07.2017 | Stand 04.08.2023, 15:10 Uhr
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Die Regierung der Oberpfalz hat das Raumordnungsverfahren zum geplanten Kiesabbau südlich von Brensdorf in der Gemeinde Stulln (Landkreis Schwandorf) eingeleitet.

STULLN Die Firma Naabkies GmbH & Co.KG (Gemeinde Fensterbach) plant dort auf einer Brutto-Abbaufläche von rund 23 Hektar Kies im Naßabbauverfahren abzubauen. Mit dem Vorhaben soll insbesondere eine kontinuierliche Rohstoffversorgung des Betonwerks der Firma Godelmann in Fensterbach-Högling zur Fertigung von Flächenbefestigungssystemen gewährleistet werden.

Das Vorhaben liegt außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord. Aufgrund dieser Tatsache und des Umfangs der geplanten Abbaufläche sowie der mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen ist das Vorhaben als erheblich überörtlich raumbedeutsam anzusehen und damit gemäß Bayerischem Landesplanungsgesetz in einem ndesplanerisch zu überprüfen.

Das Raumordnungsverfahren bewertet die raumbedeutsamen Auswirkungen der Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten. An das Raumordnungsverfahren schließt sich das eigentliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Schwandorf an.  Die Planungsunterlagen werden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Unterlagen für höchstens einen Monat in den Gemeinden Stulln und Schwarzach bei Nabburg sowie beim Markt Schwarzenfeld öffentlich ausgelegt. Die Auslegungszeiten werden durch die Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind ab sofort auch im Internet bei der Regierung der Oberpfalz zu finden.

Die beteiligten Fachstellen, Verbände und Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 20. März 2017 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zum Vorhaben sind an die jeweilige Gemeinde zu richten, die diese dann gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet. 

Schwandorf