Haftstrafen
Prostituierte beraubt: Mehrere Jahre Haft für knapp 500 Euro

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 21:33 Uhr
−Foto: n/a

Gegen zwei Männer und zwei Frauen, von denen niemand eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, haben Polizei und Staatsanwaltschaft wegen schweren Raubes ermittelt. Die Vier im Alter von 22 bis 32 Jahren mussten sich vergangenen Donnerstag erstmals vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

REGENSBURG Gleich drei strichen die Segel, ließen sich auf die ausgehandelten Deals ihrer Anwälte ein und räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Hintergrund für den Überfall soll unter anderem die Drogenabhängigkeit der Täter gewesen sein. Wie in der letzten Ausgabe berichtet, war eine Prostituierte das Opfer des Quartetts, wobei die zwei Mädchen nur im Auto gesessen sind. Anders die beiden Jungs. Nachdem das Opfer die Tür ihrer Wohnung geöffnet hatte, stürmten die zwei in die Wohnung, rissen sie zu Boden und bedrohten sie dabei mit einer Pistole. Mit Kabelbinder fesselten die Täter ihr Opfer an Händen und Beinen, um in Ruhe das gesamte Appartment durchsuchen zu können.

Viel gab es in der Wohnung der Frau allerdings nicht zu finden. Lediglich 480 Euro, drei Handys im Wert von etwa 300 Euro sowie einen Trainingsanzug, Sportschuhe und Handschellen nahmen die Täter an sich. Vor Verlassen der Wohnung lösten die Täter gnädigerweise noch die Fesseln der am Boden liegenden Frau.

Gleich zu Beginn der Verhandlung zogen sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Vorgesprächen zurück. Schwerer Raub und Körperverletzung stehen für die Männer im Raum. Dank des Geständnisses können die beiden Täter im Alter von 24 und 32 Jahren mit einer Haftstrafe zwischen fünf Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und drei Monaten rechnen.

Auch eine der beiden Angeklagten ließ sich auf die ausgehandelte Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen ein. Die 23-Jährige hat den Trainingsanzug, die Schuhe sowie die Handschellen erhalten. Mittlerweile soll das Opfer ihre Gegenstände zurückerhalten haben. Die Vierte im Bunde und zugleich Jüngste wollte zu ausgehandelten Konditionen die Tat nicht zugeben. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Beihilfe zu schwerem Raub vor. Ihr Rechtsanwalt stellte den Antrag, seine Mandantin psychatrisch hinsichtlich ihrer Drogensucht begutachten zu lassen. Im Vorfeld waren auch die beiden Männer bereits begutachtet worden.

Auch, wenn drei Angeklagte ausgesagt haben, konnten die tatsächlichen Hintergründe des Überfalles nicht geklärt werden. Das Opfer jedoch hätte sich dazu eventuell äußern können. Aber die Prostituierte ist dem Prozess unentschuldigt ferngeblieben und konnte auch nicht erreicht werden.

Der nächste Verhandlungstag ist für Freitag, 12. Oktober, 9 Uhr angesetzt. 

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