Achtung "phishing"
Polizei warnt vor Betrug bei Onlinebanking

05.07.2017 | Stand 25.07.2023, 4:39 Uhr
−Foto: n/a

Fall aus Kolbermoor bereitet dem Polizeipräsidium Kopfzerbrechen

LANDKREIS Aufgrund mehrerer aktueller Hinweise warnt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd vor möglichen Ausspähversuchen beim Online-Banking. Aktuell werden auch an Kunden verschiedener Banken im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd E-Mails mit dem Hintergrund versandt, deren PIN und TAN, welche für das Online-Banking zur Legitimierung benötigt werden, auszuspähen. Dieses Phänomen wird „phishing“ (Ausspähen von Bankzugangsdaten im Internet) genannt und ist der Polizei bereits seit mehreren Jahren bekannt. Ziel der unbekannten Täter, die sich meistens im Ausland aufhalten, ist es, den Bankkunden per E-Mail auf eine gefälschte Bank-Internetseite zu locken. Hier werden PIN und TAN der Kunden abgefragt, also ihre Zugangsdaten ausgespäht. Auch in den aktuellen Fällen, z.B. nach Mitteilung eines Mannes aus Kolbermoor, der sich am 19.02.2011 per E-Mail an die Polizei wandte, versuchen die Täter, die ihre E-Mail im Namen real existierender Banken versenden, die Kunden zur Eingabe von Zugangsdaten zu bewegen. Wörtlich heißt es in der E-Mail „Für die Sicherheit unserer Kunden hat unsere Bank eine neue Sicherheitsmaßnahme eingeführt: Periodisch muss jeder unserer Kunden beweisen, dass seine TAN-Liste sich noch in seinem Besitz befindet.“ Der Kunde wird weiter aufgefordert, nach dem Einloggen auf eine fingierte Seite seine TAN einzugeben.   Sind die Zugangsdaten dann auf der Internet-Seite eingegeben, so dauert es meistens nicht lange, bis die Täter die erlangten Zugangsdaten ihrerseits – dieses mal auf der richtigen Internet-Seite der jeweiligen Bank – verwenden, um Geldüberweisungen zum Nachteil des Geschädigten durchzuführen. Um einer möglichen Ausspähung zu entgehen, weist die Polizei auf folgendes hin: Geldinstitute versenden keine E-Mails, in welchen sie ihre Kunden auffordern, PIN oder TAN einzugeben. Werden Sie per E-Mail zur Eingabe aufgefordert, beachten Sie diese Aufforderung nicht und wenden Sie sich an die Polizei.

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