Eier werfen und Scheiben einschlagen ist tabu
Polizei Passau an Halloween in Alarmbereitschaft

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 1:42 Uhr
−Foto: n/a

Wer an Halloween nichts herausgibt, wird mit einem Streich "bestraft". Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen und Körperverletzungen hört aber der Spaß auf, denn hierbei handelt es sich um Straftaten. Darauf weist die Polizei hin, die zudem eine verstärkte Präsenz ankündigt.

PASSAU Am 31. Oktober ist Halloween angesagt. In der Fortführung des ursprünglich keltischen Brauchtums sind auch dieses Jahr wieder vielfach Kinder und Jugendliche unterwegs, die an den Haustüren den Spruch "Süßes oder Saures" aufsagen. In der Vergangenheit kam es hierbei immer wieder zu "überzogenen Streichen", die dann in polizeilichen Ermittlungen endeten.

So wurden beispielsweise in den vergangenen Jahren in Niederbayern immer wieder Häuser mit Eiern beworfen oder auch Scheiben eingeschlagen. Die Geschädigten hatten dies dann bei der Polizei angezeigt. Der Sachschaden betrug zum Teil mehrere Hundert Euro. „Vorsätzliche Sachbeschädigung ist eine Straftat und zieht nach einer Anzeigeerstattung automatisch auch polizeiliche Ermittlungen nach sich. Dies sollte nach Möglichkeit - schon im eigenen Interesse - vermieden werden", so die Polizei.

„Niemand und schon gar nicht die Polizei" hätte laut Pressemitteilung etwas gegen Brauchtum: wenn aber dabei Personen oder Sachen geschädigt werden, bedeutet dies für die Betroffenen meist Ärger in Form einer Strafanzeige. Weil die Begehung von Straftaten nicht geduldet wird, werden die niederbayerischen Polizeidienststellen bei ihrer Streifentätigkeit die "Halloween-Nacht" ganz besonders "im Auge behalten". 

Deshalb der Rat und die Bitte des Polizeipräsidiums Niederbayern an Eltern und personensorgeberechtigte Personen: 

• Sprechen Sie mit Ihren Kindern und weisen Sie diese auf bestehende rechtliche Grenzen hin

• Sprechen Sie mit ihren Kindern über die möglichen Folgen bei der Begehung von Straftaten

• Erklären Sie den Kindern, dass nicht jeder mit dem Brauch etwas anfangen kann und dass dies akzeptiert werden sollte

Abschließend sei der Vollständigkeit halber auch noch auf die Verantwortlichkeit von Eltern und personensorgeberechtigten Personen hingewiesen, die schon wissen sollten, wann und wo ihre Sprösslinge was tun…

Passau