Keine erforderliche Fahrerlaubnis
Polizei deckt Drogenfahrt auf und stellt geringe Menge „Crystal“ sicher

07.02.2018 | Stand 19.07.2023, 11:53 Uhr
−Foto: n/a

Ein 28-jähriger Rollerfahrer wurde am späten Dienstagnachmittag, 6. Februar, von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Freyung im Stadtgebiet einer Verkehrskontrolle unterzogen.

FREYUNG Während der Überprüfung wurden bei dem Mann zunächst drogentypische Merkmale festgestellt, worauf er sich nach Unterbindung der Weiterfahrt einer Blutentnahme unterziehen musste. Bei seiner körperlichen Durchsuchung fanden die Beamten zudem eine geringe Menge „Crystal“ auf, was ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Folge hatte.

Wie sich bei der Fahrzeugüberprüfung herausstellte, handelte es sich bei dem motorisierten Zweirad um ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad. Zum Führen des Rollers wäre mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich gewesen. Da der junge Mann lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, wurde gegen ihn auch ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Sollte die chemisch-toxikologische Untersuchung der Blutprobe die Drogenbeeinflussung des jungen Mannes bestätigen, muss er darüber hinaus mit einer empfindlichen Geldbuße und einem  Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen. Außerdem kommen in diesem Fall Sanktionen seitens der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Betracht, welche bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Gegen den Halter des Rollers wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Passau