Coronavirus
Pokerspiel um Stornierungsgebühren – Reisen nach weltweiter Reisewarnung

03.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:04 Uhr
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Aufgrund der Corona-Krise und der momentan geltenden weltweiten Reisewarnung vom 17. März bis vorerst 31. April, befindet sich beinahe jedes Land im Ausnahmezustand. Reisen, die in diesen Zeitraum fallen, können Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos stornieren, da unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Doch wie gestaltet sich die Lage bei Reisen, die nach dem Ende der Reisewarnung anstehen? Ist eine Stornierung möglich und wenn ja, welche Gebühren fallen gegebenenfalls an?

Regensburg. „Eine Stornierung seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher ist grundsätzlich immer möglich. Niemand kann Sie zwingen, eine Reise anzutreten“, kommentiert Eva Traupe, Juristin beim „VerbraucherService Bayern“ im KDFB e.V. (VSB). Ob dabei Gebühren anfallen und wie hoch diese sind, hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab, die dem Reisevertrag zugrunde liegen. „In Bezug auf Reisen, die nach dem Ende der weltweiten Reisewarnung anstehen, ergibt sich momentan ein regelrechtes Pokerspiel frei nach dem Motto ‚Wer zuerst storniert verliert‘“, so die Expertin.

Stornieren Verbraucher frühzeitig aus Angst vor COVID-19, bleiben sie möglicherweise auf den Stornierungsgebühren sitzen. Warten sie jedoch ab, in der Annahme, dass die Reisewarnung verlängert wird und/oder der Veranstalter die Reise seinerseits cancelt, sind sie davon abhängig, wie sich die Situation weiterhin entwickelt. Sagt der Veranstalter ab, zahlen Verbraucher nichts. Gilt zum Zeitpunkt der Reise (noch) eine Warnung des Auswärtigen Amtes, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren. Ist weder das eine noch das andere gegeben, treten Verbraucher die Reise entweder an oder sagen diese unter sehr hohen Gebühren (bis hin zum vollen Reisepreis) ab.

Weiterführende Informationen findet man im Internet unter www.verbraucherservice-bayern.de.

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