Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz:
Pinschermischling reißt Reh

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 18:53 Uhr

Am Donnerstag, 3. Mai, hat gegen 18 Uhr ein Mitteiler der PI Nittendorf gemeldet, dass in Undorf am Werdenfelser Weg auf einer Wiese gegenüber dem Klärwerk ein Reh durch einen freilaufenden Hund gehetzt wird.

UNDORF Die kurz darauf eintreffende Polizeistreife musste feststellen, dass der etwa kniehohe Pinschermischling das Reh zwischenzeitlich erwischt und gerissen hatte. Das schwer verletzte Reh musste deshalb von den Polizeibeamten erschossen werden. Die Hundehalterin hatte ihren Hund in diesem Bereich ohne Leine geführt. Dieser nützte die Gelegenheit zum Jagen, nachdem das Reh offenbar beim Vorbeigehen auf der Wiese aufsprang.

Neben einem Schadenersatzausgleich gegenüber dem ebenfalls am Tatort eintreffenden Jagdpächter steht der Hundehalterin zudem eine Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz ins Haus.

Nach dem Bayerischen Jagdgesetz ist es verboten, Hunde in einem Jagdrevier frei laufen zu lassen. Hierbei ist entscheidend, ob sich der Hund im Einwirkungsbereich seines Führers befindet und auf sich einwirken lässt. Lässt ihn der Besitzer frei laufen und ist der Hund hierbei außer Kontrolle, so trifft der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit zu. Der Jagdausübungsberechtigte ist auch befugt, wildernde Hunde, die erkennbar dem Wild nachstellen und dieses auch gefährden können, zu erschießen.

Regensburg