Verzicht auf Pfeifsignal möglich
Pfeifende Züge an der Bahnstrecke Passau – Neumarkt St. Veit

15.06.2018 | Stand 04.08.2023, 9:30 Uhr
−Foto: n/a

In Sachen „Pfeifende Züge an der Bahnstrecke Passau – Neumarkt St. Veit“ zeichnet sich eine weitere Erleichterung für die Anwohner ab.

PASSAU Für den bestehenden Bahnübergang unmittelbar am Neustifter Bahnhof hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, so dass die Verwaltung dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 21.06.2018 eine Umstufung des Verbindungswegs vorschlägt. Das hätte zur Folge, dass die Züge an dieser Stelle kein Pfeifsignal mehr absetzen müssten.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Wir haben die Problematik mit den pfeifenden Zügen im Stadtteil Neustift bzw. Rittsteig nicht aus den Augen verloren. Wenn es auch ein zäher Prozess ist, so freut es mich umso mehr, dass wir mit der Umwidmung des betroffenen Straßenabschnitts eine weitere Reduzierung der Pfeifsignale erreichen und die Wohnqualität im dortigen Bereich erneut verbessern können.“

Die Stadt Passau hat die Beschwerden der Anwohner bereits im Jahr 2010 aufbereitet und den Kontakt zum Streckenbetreiber, die Südostbayernbahn, gesucht. Nach mehreren Abstimmungsgesprächen, die bereits zu Verbesserungen geführt hatten, wurde der Dialog mit der Südostbayernbahn fortgesetzt, um weitere Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Umwidmung des Straßenabschnitts beim Bahnübergang am Neustifter Bahnhof ist ein Ergebnis daraus. Hier hat eine aktuelle Bewertung ergeben, dass keine verkehrliche Notwendigkeit der Querung mittels Kraftfahrzeugen mehr besteht. Insofern hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, so dass ein technisch bisher nicht gesicherter Bahnübergang dem Verkehr mit Fahrzeugen entzogen werden kann. Laut Mitteilung der Bahnverantwortlichen hätte dies zur Folge, dass das Pfeifsignal bei der Durchfahrt von Zügen entfallen würde.

Die Stadt Passau unterstützt darüber hinaus auch Bemühungen des Streckenbetreibers, weitere Bahnübergänge aufzulassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Belange der Grundstückseigentümer möglich ist. Ein Übergang konnte bereits im Jahr 2010 geschlossen werden.

Der Grund für das Pfeifen sind die ungesicherten Bahnübergänge an diesem Streckenabschnitt. An den Übergängen, an denen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer das Bahngleis kreuzen, wurden Verkehrsschilder installiert, die den Lokführer dazu zwingen, das Pfeifsignal abzusetzen. Die Abgabe des Warnsignals liegt damit nicht im Ermessen des Triebwagenfahrers, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Eisenbahnbundesamt.

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