Uneinsichtig vor Gericht
Pensionierter Beamter (73) als Handy-Dieb

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 15:23 Uhr
−Foto: n/a

Zwei Euro bezahlt und ein iPhone für 450 Euro mitgehen lassen: Die „Shoppingtour” in einer Ergoldinger Gebrauchtmöbelhalle kommt einen Taufkirchener Beamten (73) teuer zu stehen.

TAUFKIRCHEN / LANDSHUT Gegen eine Geldauflage von 2 400 Euro zugunsten seiner heimatlichen „Tafel” wurde das Diebstahlsverfahren gegen ihn beim Amtsgericht Landshut eingestellt. Die Anklage gegen den 73-jährigen bestand nur aus einem Satz: Am 10. März dieses Jahres, so wurde ihm vorgeworfen, habe er in der Ergoldinger Gebrauchtmöbelhalle ein iPhone im Wert von 450 Euro mitgehen lassen. Dem Pensionisten war zunächst ein Strafbefehl über 80 Tagessätze à 30 Euro (2 400 Euro) ins Haus geflattert. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.

Vor Strafrichter Alfred Zimmerer vom Landshuter Amtsgericht bestritt er den Vorwurf vehement und holte dann aus: An diesem Tag sei er mit seiner Frau in Landshut gewesen, habe verschiedene Gebrauchtwaren- und Supermärkte aufgesucht. Schließlich sei man in dem Möbelmarkt gelandet, wo man noch einen Teppich als Unterlage für einen Bürostuhl gekauft habe - für zwei Euro.

Während sich seine Frau noch im Laden umgesehen habe, habe er auf dem Weg zum Auto auf dem Vorplatz „etwas Schwarzes” liegen sehen. Er habe geglaubt, es handle sich um einen Taschenrechner, habe das „Ding” aufgehoben und dann festgestellt, dass es sich um ein Handy handle. Er habe noch auf dem Display rumgedrückt, um eventuell Informationen über den Besitzer zu erhalten. „Aber ich kenn’ mich mit Handys nicht aus und habe es eingesteckt, um es meiner Tochter zu zeigen und so vielleicht den Verlierer ermitteln zu können. Am nächsten Tag hatte ich wieder einen Termin in Landshut, da wollte ich es dann abgeben.”

Die Version des 73-Jährigen wurde aber durch die Handy-Besitzerin, die Ehefrau (58) des Händlers, widerlegt. Das Ehepaar gehöre zur Kundschaft, berichtete sie, habe schon öfter eingekauft. An besagtem Nachmittag habe sie das Handy während eines Gesprächs mit anderen Kunden auf dem Schreibtisch liegen lassen: „Als ich zurückkam, war es weg.”

Sie ihren Sohn um Hilfe gebeten und dem sei es gelungen, das Handy zu orten: In Taufkirchen. „Danach habe ich 20 Mal auf dem Handy angerufen, auf die Mailbox gesprochen und um Rückgabe gebeten”, so die 58-Jährige. Als keine Reaktion gekommen sei, sei sie mit dem Sohn nach Taufkirchen gefahren und habe den Pensionisten zur Rede gestellt. Der habe zunächst mehrfach abgestritten, das Handy mitgenommen zu haben. „Erst als wir ihm gesagt hatten, dass wir es an seiner Adresse geortet haben, hat er gemeint, es versehentlich eingesteckt zu haben.”

Das wollte der 73-Jährige so nicht stehen lassen: Er habe die Anrufe nicht mitbekommen, weil er das Handy im Haus abgelegt und dann im Garten gearbeitet habe. Als die Besitzerin dann aufgetaucht sei, „war ich froh, dass es geortet wurde und ich es zurückgeben konnte.” Strafrichter Zimmerer machte dem Pensionisten klar, dass er mit dem „Schmarrn” nicht durchkomme. Selbst wenn er das Handy, wie er behaupte, gefunden hätte, liege eine (Fund-)Unterschlagung vor und auch die sei strafbar.

Letztlich wollte man dem bisher unbescholtenen Pensionisten einen Strafmakel ersparen: Das Angebot, das Verfahtren gegen eine Geldauflage zugunsten der Taufkirchener Tafel einzustellen, akzeptierte der 73-Jährige und behält damit seine „weiße Weste”.

Erding