Aus Rücksicht auf die Beschäftigten
OB Dupper spricht sich für Verzicht der Ladenöffnung an Heiligabend aus

13.11.2017 | Stand 03.08.2023, 3:22 Uhr
−Foto: n/a

Oberbürgermeister Jürgen Dupper appelliert an Geschäftsbetriebe für Verzicht auf Ladenöffnung an Heiligabend

PASSAU In diesem Jahr fällt Heiligabend auf einen Sonntag. In der Öffentlichkeit wird daher bereits vielfach diskutiert, ob die vorgesehene Ausnahmeregelung des Ladenschlussgesetzes angewendet werden soll, die eine Öffnung bestimmter Verkaufsbetriebe an diesem Tag zulässt. Um den Angestellten in den Einzelhandelsunternehmen jedoch auch den verdienten freien Tag zugutekommen zu lassen, spricht sich Oberbürgermeister Jürgen Dupper deutlich für einen Verzicht der Ladenöffnung an Heiligabend aus.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Ich appelliere an alle einschlägigen Branchen und Geschäftsbetriebe, mit Rücksicht auf die Beschäftigten auf eine Ladenöffnung an Heiligabend zu verzichten. Wir sollten es gemeinsam als Glücksfall sehen, dass an diesem für viele Menschen bedeutsamen Tag ausnahmsweise auch die im Dienstleistungsbereich Beschäftigten frei haben.“

Das Ladenschlussgesetz enthält eine gesonderte Regelung für den Sonntagsverkauf am 24. Dezember. Demzufolge dürfen Verkaufsstellen, die Bäcker- und Konditoreiwaren herstellen, überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, Zeitungen vertreiben oder Weihnachtsbäume veräußern, an diesem Sonntag höchstens drei Stunden bis längstens 14 Uhr geöffnet sein. Über eine Öffnung der Verkaufsstellen entscheiden die Ladenbetreiber selbst.

Passau