Volksfestbilanz 2017 der Polizei
Nur die Parkmoral ließ zu wünschen übrig

13.09.2017 | Stand 04.08.2023, 10:03 Uhr
−Foto: n/a

Das 152. Mühldorfer Volksfest verlief aus Sicht der Polizeiinspektion Mühldorf insgesamt recht friedlich

MÜHLDORF Was die Gewaltdelikte betrifft, mussten zumeist Körperverletzungen von einzelnen, meist alkoholisierten, namentlich bekannten Tätern bearbeitet werden. Schlägereien mit mehreren Beteiligten oder gar Gruppen fanden glücklicherweise nicht statt. Dies dürfte unter anderem wohl auch auf die ständige Präsenz von Sicherheits- und Polizeikräften zurückzuführen sein. Daneben mussten Sachbeschädigungen und einige Diebstähle von Handys und Handtaschen bearbeitet werden.

Weiter ermittelt die Polizei wegen einer Beleidigung mit sexuellem Hintergrund. Eine Frau urinierte am ersten Wiesensamstag in eine Wiese in der Nähe des Fahrradabstellplatzes und wurde hierbei anscheinend von zwei Männern beobachtet, welche ihr dann gemeinsam an ihren Rock gingen (siehe Pressebericht vom 28.08.17). Die Täter konnten bislang noch nicht ermittelt werden.

Auffallend viele Fundsachen wurden über die Tage verteilt alleine nur bei der Polizei abgegeben. Darunter Geldbeutel, Handys, Ausweise, Schlüssel, EC- oder Kreditkarten sowie ein Blutzuckermessgerät. Sofern die Besitzer nicht ermittelt werden konnten, wurden sämtliche Gegenstände dem Fundamt der Stadt Mühldorf übergeben.

Die Polizei führte immer wieder Verkehrskontrollen im Umfeld des Volksfestes durch. Erfreulich ist die Tatsache, dass niemand seinen Führerschein verlor und keine Anzeige wegen Alkohol am Steuer erfolgte. Einem Autofahrer wurde am ersten Wiesenwochenende sein Fahrzeugschlüssel abgenommen und eine Fahrt unter Alkoholeinfluss damit verhindert.

Die Parkmoral rund um das Festgelände ließ zu wünschen übrig beziehungsweise ist stark verbesserungsfähig. Jeder freie Zentimeter, ob erlaubt oder nicht, wird hierbei zugeparkt. Auf Privatgrundstücke, Zufahrten oder Grünstreifen wird keine Rücksicht genommen. Die Polizei verteilte soweit möglich Strafzettel - Abschleppungen waren aber nicht notwendig.

Mühldorf a.Inn