Umzugsaufforderung
Nötigung und Körperverletzung in Asylunterkunft

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 16:16 Uhr
−Foto: n/a

23-Jähriger sierraleonischer Asylbewerber weigert sich, aus besetztem Zimmer auszuziehen, droht mit einer Kleiderstange Gewalt an und verletzte bereits am 28. März eine Angestellte des Landratsamtes leicht.

REGEN Bereits am 28. März, um ca. 11.35 Uhr, kam es in einer Asylunterkunft in Regen zu einer Körperverletzung. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes forderte den 23-jährigen Mann auf, aus einer von ihm bewohnbar gemachten Abstellkammer auszuziehen. Der Mann hätte aus humanitären und sicherheitstechnischen Gründen in ein größeres Zimmer umziehen sollen, was er jedoch vehement verweigerte. Aus Wut schlug er die Zimmertüre hinter sich zu und verletzte dabei die 22-jährige Landratsamt-Mitarbeiterin leicht.

Der Mann kam auch einer Umzugsaufforderung in eine andere Asylunterkunft nach Böbrach nicht nach. Schließlich drohte der Asylbewerber am 7. April, um 8.20 Uhr dem Unterkunftsbetreiber, Gewalt anzuwenden, sollte er „sein“ Zimmer betreten. Dabei hielt der 23-Jährige drohend eine Kleiderstange in der Hand. Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, wurde letztendlich die Polizei zur Unterstützung gerufen. Der Asylbewerber konnte ergriffen und fixiert werden. Dabei leistete er keinen Widerstand. Der Mann erklärte sich letztendlich dazu bereit, in die Asylunterkunft Maisried umzuziehen. In der Asylunterkunft in Regen erhielt er ein Hausverbot. Zudem wurden gegen den 23-Jährigen mehrere Strafverfahren eingeleitet.

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