Stallpflicht und Marktverbot weitgehend aufgehoben
Nicht alle Hühner dürfen raus – die in Pleystein müssen eingesperrt bleiben!

11.07.2017 | Stand 25.07.2023, 0:22 Uhr
−Foto: n/a

Die Nachricht, dass das bayerische Umweltministerium die bayernweite Stallpflicht und das Verbot von Geflügelmärkten aufgehoben habe, ist nicht ganz richtig.

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB Richtig ist: Das Ministerium hat am Donnerstag die Landratsämter und kreisfreien Städte aufgefordert, die im November erlassenen Anordnungen aufzuheben. Dies hat das Landratsamt am Freitag umgesetzt. Trotzdem gelten einige „Biosicherheitsmaßnahmen“ weiterhin. Und dort wo aktuell Vogelgrippe-Fälle vorgekommen sind, müssen Schutzzonen weiter erhalten bleiben. Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist davon die Stadt Pleystein mit einigen Ortsteilen betroffen, da hier kürzlich bei ein am Vogelgrippe-Virus verendeter Schwan gefunden wurde. Außer dem Ort Pleystein selbst liegen noch folgende Ortsteile der Gemeinde in der Schutzzone: Vöslesrieth, Peugenhammer, Pingermühle, Finkenhammer,  Bartlmühle und Trutzhofmühle. Die Grenzverläufe der Schutzzone sind in der Karte dargestellt. Hier bleibt die Stallpflicht für Geflügel und das Verbot von Geflügelausstellungen, -Märkten und ähnliche Veranstaltungen bestehen.

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