Stärkstes Infrastrukturprogramm
Neue Ausbaugesetze – 'Straßen sind die Lebensadern unserer Gesellschaft'

11.07.2017 | Stand 31.07.2023, 19:47 Uhr
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Zu den heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Ausbaugesetzen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 erklärt der CSU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier:

SCHWANDORF / CHAM "Unsere Straßen, Bahnlinien und Wasserstraßen sind die Lebensadern unserer Gesellschaft. Mit den drei Ausbaugesetzen, die auf dem Bundesverkehrswegeplan 2030 aufbauen, schaffen wir die Grundlagen für die Mobilität von morgen. Heute haben wir das stärkste Infrastrukturprogramm verabschiedet, das es je gab. Dabei haben wir uns vor allem von den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen vor Ort leiten lassen. So haben wir zum Beispiel den Schienenverkehr gestärkt und uns für Ortsumfahrungen eingesetzt, um die Menschen von vermeidbarem Verkehr zu entlasten. Stringent haben wir das Prinzip "Erhalt vor Aus- und Neubau" umgesetzt und sind konsequent die Beseitigung von Engpässen in unseren Verkehrsnetzen angegangen.

Die hervorragenden Gesetzentwürfe unseres Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt haben wir im Verkehrsausschuss mit guten Anträgen der Koalitionsfraktionen abgerundet und so den Weg in eine mobile Zukunft eingeschlagen. Bei unseren Planungen haben wir stets auf die Finanzierbarkeit der vorgesehenen Projekte geachtet. Erstmals haben wir auch die Öffentlichkeit intensiv beteiligt, sodass ein maßgeschneidertes Infrastrukturprogramm entstanden ist. Diese passgenaue und finanziell durchdachte Planung unterscheidet sich von den Planungen vorhergehender Regierungen. Zusammen mit den Bürgern gestalten wir eine solide finanzierte mobile Zukunft. Das ist ein Beleg für sehr gute Verkehrspolitik. Von den über 270 Milliarden Euro werden mehr als 141 Milliarden in Erhalt und Instandsetzung der bestehenden Infrastruktur investiert.

Für die Region Schwandorf/Cham bleibt es bei den bereits beschlossenen Änderungen:

Der dreispurige Ausbau der B20 zwischen Rißmannsdorf und Traitsching mit der Umgehung Trebersdorf wird vom Weiteren Bedarf (WB) in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft. Die weitere Planung erfolgt jedoch vierspurig, so dass der vierspurige Ausbau der B20 von Cham (B85) bis Straubing (A3) in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft worden ist. Zudem wird der vierspurige Ausbau der B20 von Straubing (A3) bis Landau (A92) in den Vordringlichen Bedarf (VB) hochgestuft. Der vierspurige Ausbau der B20 von Cham-Süd bis Chameregg verbleibt im vordringlichen Bedarf.

Bei der B 85 erhält der Bereich von Amberg Ost (A6) bis Pittersberg die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Die B85 von Pittersberg nach Schwandorf Nord (A93) wird in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Die B85 von Schwandorf (A93) bis Altenkreith wird in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft. Die B85 von Wetterfeld bis Altenkreith mit Anschluss der B16 verbleibt im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Für den Streckenabschnitt Wetterfeld Altenkreith gilt die Aussage des Bundesverkehrsministers: "Liegt Baurecht vor, wird gebaut!"

Wir haben nun Planungsrecht für eine vierspurige B20 von Cham bis Landau (A92) und eine vierspurige B85 von Wetterfeld bis Autobahnanschlussstelle Amberg (A6). Entscheidend wird bei Einstufungen in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) sein, dass Baurecht geschaffen wird. Liegt Baurecht vor, wird auch gebaut werden.

Bei den Schienenprojekten bleibt die Einstufung der Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg-Hof im vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung. Entscheidend wird hier in den nächsten Monaten sein, dass es gelingt diese Maßnahme als wesentliche Änderung einzustufen und so rechtzeitig das Thema Lärmvorsorge entlang der betroffenen Regionen zu behandeln.

Die Metropolenbahn von München-Regensburg-Schwandorf/Nürnberg über Amberg, Schwandorf und Furth im Wald nach Prag ist im potentiellen Bedarf eingestuft. Dies ist ein Erfolg, dass aus zwei vorgeschlagenen Maßnahmen eine geworden ist. Nun gilt es zu erreichen, dass die Bewertung schnellstmöglich vorgenommen wird und dann eine Höherstufung in den vordringlichen Bedarf erfolgen kann.

Schwandorf