Fahrlässige Brandstiftung
Nach Reifenpanne den Hydraulikschlauch nicht wichtig befestigt – Reifen beginnt zu brennen

26.07.2019 | Stand 04.08.2023, 12:09 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag, 25. Juli, gegen 14 Uhr, befuhr ein 32-jähriger litauischer Lkw-Fahrer die Autobahn A93 in Richtung München, als es zu einer Reifenpanne kam. Nachdem der Fahrer den Reifen gewechselt hatte, vergaß er, den Hydraulikschlauch wieder anzubringen. Dadurch blockierte während der Fahrt die Bremse, lief heiß und setzte den Reifen in Brand.

SIEGENBURG Die Feuerwehren aus Rohr, Offenstetten und Abensberg mussten daher zum Löschen ausrücken, was auch rechtzeitig gelang, bevor die Flammen auf den ganzen Auflieger übergegriffen hätten. Da es sich um einen Autotransporter handelte, mussten zum Abschleppen des Aufliegers alle Pkw erst ab- bzw. umgeladen werden.

Bezüglich der fahrlässigen Brandstiftung ordnete die Staatsanwaltschaft Regensburg eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro an. Als dieser zunächst nicht zahlen wollte, ordnete die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung von Wertgegenständen und auch die Prüfung der Haftfrage an. Erst dann war der Mann bereit, Sicherheit in Form von Bargeld zu leisten. Anschließend wurde der Mann wieder entlassen.

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