Freiheitsstrafe von 10 Jahren
Mordversuch mit Blutverdünner — Urteil gesprochen

20.07.2018 | Stand 31.07.2023, 3:11 Uhr
−Foto: n/a

Im Blutverdünner-Prozess am Landgericht Passau ist heute das Urteil gesprochen worden.

PASSAU Das Schwurgericht des Landgerichts Passau verurteilte heute die Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Der Haftbefehl blieb aufrechterhalten. Die Angeklagte hatte zwischen Ende Juli 2017 und Ende August 2017 nach Überzeugung des Gerichts ihrem Ehemann bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels heimlich zugeführt, sodass dieser lebensgefährlich erkrankte.

Das Gericht bejahte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Die Angeklagte legte zwischenzeitlich gegen das Urteil Revision ein.

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