Besondere Schwere der Schuld”
Mord an Freundin: Anklage geht von Heimtücke aus

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 4:16 Uhr
−Foto: n/a

Ein Mann (59) aus Moosburg muss sich ab dem 12. Februar in Landshut vor Gericht verantworten, weil er seine damalige Freundin erdrosselt haben soll.

MOOSBURG / LANDSHUT Vor der Schwurgerichtskammer des Landshuter Landgerichts hat sich ab Donnerstag, 12. Februar , der 59-jährige Kraftfahrer Josef P. aus Moosburg zu verantworten, dem die Anklage vorwirft, seine damalige Freundin Anna R. (55) erdrosselt zu haben. Dem Angeklagten droht lebenslängliche Haft.

Zentrales Thema im Prozessverlauf dürfte die Frage um die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld” sein, die für den 59-Jährigen eine Haftzeit über 15 Jahre hinaus bedeuten würde. Die Anklage der Landshuter Staatsanwaltschaft ist nur eine halbe DIN A4-Seite lang. Sie beschreibt, dass Anna R. am 8. Mai letzten Jahres gegen 18.20 Uhr den Kraftfahrer, von dem sie sich wenige Tage zuvor getrennt hatte, in dessen Wohnung in der Dachgeschosswohnung des Mehrfamilienhauses am Rosenhof aufgesucht habe. Der 59-Jährige habe sie zu einem gemeinsamen Abendessen in einem nahegelegenen Lokal eingeladen und angekündigt, dass er eine Überraschung für sie habe. Mit einem Geschenk, so die Anklage, wolle er sie dazu bewegen, die Beziehung mit ihm fortzusetzen. Die 55-Jährige sei der Einladung arglos gefolgt, habe sich in der Küche der Wohnung auf einen Stuhl gesetzt und dem Kraftfahrer erklärt, dass sie die Beziehung nicht fortführen wolle, für sie allenfalls Kontakte auf freundschaftlicher Basis infrage kämen. Zu diesem Zeitpunkt, so die Anklage, habe der Kraftfahrer den Entschluss gefasst, sie zu töten, weil ihm der Gedanke, dass die eine Beziehung zu einem anderen Mann eingehen könnte, unerträglich gewesen sei. Er habe sie als „Eigentum” angesehen, über das nur er verfügen dürfe. Bei dem Gespräch, so die Anklage zum Tathergang, habe der 59-Jährige hinter seinem späteren Opfer gestanden, dann völlig überraschend und nicht vorhersehbar die zwei Enden des von Anna R. um den Hals getragenen Schals gepackt und zwei bis drei Minuten zugezogen. Der tödliche Drosselvorgang sei für das arg- und wehrlose Opfer völlig überraschend gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht daher von den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe aus.

Wie die damaligen Ermittlungen ergaben, war der Kraftfahrer sofort nach der Tat mit dem Wagen seines Opfers zunächst nach Landshut gefahren, hatte das Auto dann stehen gelassen und war per Anhalter nach Moosburg zurückgekehrt. Am darauffolgenden Morgen fuhr er dann nach Freising und stellte sich der Polizei. Dem überraschten diensthabenden Beamten erklärte er gefasst und in ruhigem Ton: „Ich habe meine Freundin umgebracht.” Der 59-Jährige, der von seiner Ehefrau getrennt lebte und zuletzt eine Umschulung absolvierte, ist in Moosburg durchaus bekannt. So war er u.a. als Goaßlschnalzer auf vielen Volksfesten vertreten, hatte sogar Auftritte im Münchner Hofbräuhaus. Nachbarn hatten an jenem Spätnachmittag mitbekommen, dass es bereits vor dem Haus zu einem Streit zwischen den ehemaligen Lebensgefährten gekommen sei.

Dabei sei es darum gegangen, dass die 55-Jährige das Einparken nicht richtig hinbekommen habe. Später hatten andere Hausbewohner dann „Krawall”, aber keine Schreie aus der Wohnung des Kraftfahrers vernommen. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Neben Polizei- und Kripobeamten sollen an die 20 Zeugen gehört werden. Außerdem werden im Prozessverlauf sechs Sachverständige, in erster Linie Rechtsmediziner, gehört. Solle die Schwurgerichtskammer des Landshuter Landgerichts zu einer Verurteilung des 59-Jährigen wegen Mordes kommen, kann als Strafmaß nur „lebenslänglich” verhängt werden. Wird zusätzlich noch die „besondere Schwere der Schuld” festgestellt, kommt eine vorzeitige Entlassung nach mindestens verbüßten 15 Jahren Haft nicht infrage.

Landshut