Stadt Regensburg
Möglichkeit von Stundungen im gewerblichen Bereich während der Coronakrise

02.04.2020 | Stand 03.08.2023, 14:23 Uhr
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Die Stadt Regensburg kommt Gewerbebetrieben, Selbstständigen und Vereinen durch finanzielle Erleichterungen bei Abgaben und gewerblichen Miet- und Pachtzahlungen entgegen. Sofern ein Corona-bedingter Liquiditätsengpass nachgewiesen wird, kann ein entsprechender Zahlungsaufschub schriftlich beantragt werden.

Regensburg. Es besteht sodann die Möglichkeit einer Stundung zunächst bis zum 30. September 2020. Die formlosen Anträge können an das jeweils zuständige Fachamt (Absender des Abgabenbescheids, Vertragspartner) gestellt werden. Sie werden dann von der Verwaltung auf Plausibilität geprüft. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet. „Die Stadt unternimmt große Anstrengungen und sucht täglich nach Möglichkeiten, die wirtschaftlichen Auswirkungen so gut es geht zu begrenzen. Dafür drehen wir an allen Schrauben und prüfen, was möglich ist“, erklärt Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Nur gemeinsam können wir diese herausfordernden Zeiten überwinden!“

Nach Ende der Stundung kann ab 1. Oktober 2020 eine zinslose Ratenzahlung gewährt werden, sofern dies vom Schuldner begründet beantragt wird. Bestehen über diesen Zeitraum hinaus weitere Corona-bedingte Liquiditätsengpässe, kann eine weitere zinslose Stundung bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden. Für die Stundung von Gewerbesteuerzahlungen hat die Stadt Regensburg bereits gesonderte Regelungen bekanntgegeben im Internet unter www.regensburg.de beziehungsweise www.regensburg.de.

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