Verfahren eingeleitet
Mit knapp zwei Promille Unfallflucht begangen

29.07.2018 | Stand 31.07.2023, 10:44 Uhr
−Foto: Foto: DEKRA

Der VW-Fahrer muss sich nun vor Gericht wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht verantworten. Neben einem längeren Entzug seiner Fahrerlaubnis erwartet ihn zudem eine empfindliche Geldstrafe.

SEEBRUCK Am 28.07.2018, um ca. 18.30 Uhr, war eine 24jährige Fahrzeuglenkerin mit ihrem Audi auf der Staatsstraße von Seebruck kommend in Richtung Eggstätt unterwegs. Auf Höhe des Weilers Essbaum kam ihr ein 37jähriger Fahrzeuglenker mit seinem VW auf ihrer Fahrspur entgegen. Obwohl sie noch nach rechts auswich, streiften sich die beiden Pkw (an beiden Pkw entstand nur geringer Sachschaden). Der VW-Fahrer fuhr jedoch einfach weiter. Die beherzte Lenkerin des Audi drehte allerdings um, verfolgte den VW-Fahrer und stellte diesen nach wenigen Kilometern.

Da der VW-Fahrer stark alkoholisiert (knapp 2 Promille) war, wurde eine Blutentnahme angeordnet, die anschließend im Klinikum Trostberg durchgeführt wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Der VW-Fahrer muss sich nun vor Gericht wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht verantworten. Neben einem längeren Entzug seiner Fahrerlaubnis erwartet ihn zudem eine empfindliche Geldstrafe.

Berchtesgadener Land