Festnahme
Mit Haftbefehl Gesuchter versteckte sich im Schlafzimmerschrank der Eltern

08.07.2017 | Stand 28.07.2023, 9:13 Uhr
−Foto: n/a

Auch wenn manche Dinge noch so alt und vermeintlich antiquiert wirken, scheinen sie doch nicht aus der Mode zu kommen. So eben auch jene Festnahme am Mittwoch, 12. Februar, eines mit Haftbefehl gesuchten 23-jährigen Augsburgers, der schon mehrfach wegen diverser Drogendelikte in Erscheinung getreten ist.

AUSGBURG Als die Polizeistreife am elterlichen Anwesen des Gesuchten eintraf, schworen diese jeden Eid, dass sie ihren Sohn letztmals Anfang der Woche gesehen hatten. Davon wollten sich die Polizeibeamten aber vorsichtshalber selbst überzeugen. Bei einer anschließenden Nachschau in der Wohnung wurde das von dem jungen Mann bewohnte Zimmer versperrt vorgefunden. Als die Polizeibeamten die Türe dann mit einem geeigneten Schließwerkzeug öffnen konnten, war das Zimmer tatsächlich leer - auch wenn darin der Fernseher lief, eine offensichtlich noch in Gebrauch befindliche Bong auf dem Tisch stand und etliche leere Tüten mit einer Kräutermischung einträchtig neben Cannabissamen liegend vorgefunden wurden.

Auch auf nochmalige Befragung der Eltern blieben diese dabei, dass ihr Sohn nicht zuhause sei. Also durchsuchten die Beamten die Wohnung noch intensiver, nahmen sich dabei auch das elterliche Schlafzimmer vor und wurden fündig. Im Schlafzimmerschrank zusammengekauert kam der vermisste Sohn zum Vorschein und wurde festgenommen.

Nun musste er sich noch unangenehme Fragen zu den in seinem Zimmer vorgefundenen Betäubungsmittelartikeln anhören, die er allerdings wahrheitsgemäß beantwortete und den Erwerb der verbotenen Gegenstände zugab, was ihm eine weitere Anzeige auf der Liste seiner bisherigen Drogendelikte beschert.

Ausgerechnet jetzt konnte sich einer der Kollegen auch noch daran erinnern, dass der frisch Festgenommene aufgrund anderweitiger Ermittlungen auch noch dringend tatverdächtig ist, im Sommer letzten Jahres nahe der Kreisstraße AIC 25, mehrere Hanfpflanzen angebaut zu haben. Auch hierzu war der junge Mann geständig und darf also noch eine weitere Anzeige in die Justizvollzugsanstalt mitnehmen, in die er mittlerweile - nach Zwischenstopp im Polizeiarrest - eingeliefert worden ist. Dort dürfte es trotz aller Begleitumstände wesentlich geräumiger sein als im elterlichen Schrankdomizil.

Regensburg