Bundespolizisten schicken Ukrainerin wegen Verdachts der Prostitution wieder nach Hause
Mit erschlichenem Visum aufgeflogen

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 2:47 Uhr
−Foto: n/a

Sie wolle Freunde in Düsseldorf besuchen, behauptete eine ukrainische Staatsangehörige am Samstagabend (24. Januar) bei der Einreisekontrolle am Münchner Flughafen. Für die kontrollierenden Bundespolizisten schien auf den ersten Blick mit den Dokumenten alles in Ordnung zu sein.

FLUGHAFEN MÜNCHEN  Doch bei der Einreisebefragung stießen die erfahrenen Beamten auf erhebliche Ungereimtheiten. Die weiteren Ermittlungen sollten noch zusätzliche belastende Hinweise zu Tage fördern. Im Reisegepäck der Ukrainerin fanden sich Utensilien für eine Tätigkeit im horizontalen Gewerbe. Mit einer Strafanzeige im Gepäck musste die 29-Jährige schließlich die Heimreise antreten.

Die Frau war mit griechischem Visum im Pass aus ihrer Heimatstadt Kiew angekommen und legte den Beamten eine Buchung für einen Flug nach Düsseldorf vor. Sie wolle dort für fünf Tage Freunde besuchen und den Rhein besichtigen. Außerdem sei sie Fitness- und Yogalehrerin. Da wolle sie mal in Fitnessstudios in Düsseldorf trainieren und Erfahrung sammeln. Auf Nachfrage konnte sie aber weder Namen noch Adressen der angeblichen Freunde nennen. Also nahmen die Beamten sie mit zur Wache.

Bei der dortigen Befragung wuchsen bei den Bundespolizisten die Zweifel an der Geschichte vom Sightseeing-Trip. Zudem fanden die Beamten heraus, dass die Ukrainerin das Visum nicht das erste Mal für eine Reise an den Niederrhein benutzte. Hinweise auf einen bereits erfolgten oder auch geplanten Griechenlandaufenthalt konnten sie jedoch nicht finden.

Im Reisegepäck der vermeintlichen Yogalehrerin fanden sich außerdem Gegenstände, die eher untypisch für eine Sightseeingtour sind: Kondome, schleimhautfreundliche Desinfektionsmittel, die Pille danach und milieutypische Kleidung. Da reifte in den Beamten der Verdacht, dass die Frau in Deutschland eher der Prostitution als dem Fitnesstraining nachgehen will. Weiterhin stellte sich heraus, dass die 29-Jährige in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Städte in Europa, Indien, Israel, Palästina und Japan besucht hatte. Und das alles mit einem angeblichen Verdienst von umgerechnet 350 Euro im Monat.

Schließlich zeigten die Bundesbeamten die 29-Jährige wegen des Verdachts der Visumserschleichung, des unerlaubten Aufenthalts und des Versuchs der unerlaubten Einreise an.

Bei der Vernehmung gab die Ukrainerin dann auch zu, nie nach Griechenland gewollt zu haben. Sie habe bei den früheren Reisen ihren Freund besucht, der in einer Justizvollzugsanstalt bei Düsseldorf einsitzt. Dies sei auch dieses Mal der wahre Grund ihrer Reise. Für diesen Zweck habe sie im März 2014 übers Internet eine Agentur mit der Dokumentenbeschaffung beauftragt. Anschließend habe sie ihren Pass und 600 Euro einer Vermittlerin übergeben. Diese habe ihr drei Wochen später den mit dem griechischen Visum versehenen Pass wieder ausgehändigt. Dies sei eine ganz normale Verfahrensweise, auch der Preis für ein Jahresvisum sei nun mal so hoch. Für ihre Reiseutensilien hatte die Frau auch eine Erklärung. Die aufreizende Kleidung trage sie, wenn sie ihren Freund im Gefängnis besuche. Da wolle sie eben besonders hübsch für ihn sein. Die Medikamente, das Desinfektionsmittel und die Kondome seien Teil einer ganz normalen Reiseausstattung. Sie wolle halt für alle Eventualitäten gerüstet sein.

Trotz ihrer Ausführungen schickten die Bundespolizisten die Ukrainerin am Morgen des 25. Januar mit einer Strafanzeige im Gepäck wieder zurück nach Kiew. Zuvor musste die Frau bei der Bundespolizei noch 300 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen.

Erding