Güteverhandlung am Arbeitsgericht: Weinmayr gegen die Stadt
„Mit der Brechstange gegen die Stadt Landshut“

27.04.2018 | Stand 21.07.2023, 7:45 Uhr
−Foto: Foto: Reilhofer

Jetzt haben also die Anwälte das Wort: Der Streit zwischen der Leiterin des Skulpturenmuseums, Stefanje Weinmayr, und ihrem Arbeitgeber, der Stadt Landshut, beschäftigt jetzt das Arbeitsgericht. Am Donnerstag kam es zu einer ersten Güteverhandlung. Der Richter ist bemüht, den Ball flach zu halten, um es flapsig auszudrücken. Er schlug vor, mithilfe eines erfahrenen Güterichters den Konflikt zu lösen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Die Lage ist verzwickt. Weinmayr fordert gar „Schmerzensgeld“ und macht ihrem Vorgesetzten, Dr. Franz Niehoff, und Stadtdirektor Andreas Bohmeyer schwere Vorwürfe.

LANDSHUT „Ich möchte eigentlich nur meine Arbeit machen. Der ganze Medienrummel wird mir zu viel“, sagte Stefanje Weinmayr und betrat sichtlich angespannt den Sitzungssaal. Weinmayrs Anwalt Benno Ziegler erläuterte, was seine Mandantin fordert: Beschäftigung, Selbstständigkeit, menschenwürdige Behandlung und 10.000 Euro Schmerzensgeld. Arbeitsrichter Dr. Michael Städler Richter empfahl beiden Seiten, in diesem komplexen Fall vorerst einen Güterichter zur Konfliktbewältigung, in seinen Augen eine „fantastische, einmalige Chance“.

Ausgelöst wurde der Konflikt dadurch, dass das Skulpturenmuseum den Städtischen Museen im letzten Jahr untergeordnet wurde. Somit erhielt die Leiterin im Januar eine neue Tätigkeitsbeschreibung, die sie so nicht akzeptieren möchte. Sie sieht ihr Direktionsrecht als Leiterin des Skulpturenmuseums zu sehr eingeschränkt und will wieder gemäß der Arbeitsplatzbeschreibung von 2010 arbeiten.

Dazu kommen die persönlichen Querelen zwischen Weinmayr und ihrem neuen Chef, Dr. Franz Niehoff, dem Leiter der Städtischen Museen, und Stadtdirektor Andreas Bohmeyer. „Meine Mandantin leidet an einer seelischen Belastungsstörung, hervorgerufen durch die ständigen Persönlichkeitsverletzungen durch Herrn Dr. Niehoff“, erläuterte Ziegler. Daher auch die Schmerzensgeldforderung über 10.000 Euro.

Anwalt Ziegler stellte während der Verhandlung klar, dass Weinmayrs Zuordnung zu den Städtischen Museum nicht der Knackpunkt sei, sondern dass sie faktisch keine Arbeit mehr habe. „Was sie heute macht, hat keine Selbstständigkeit mehr. Sie sitzt an ihrem Schreibtisch und schaut zu, wie die Skulpturen in die Heilig-Geist-Kirche transportiert werden und wie das Skulpturenmuseum komplett neu strukturiert wird, ohne ein Mitspracherecht zu haben. Sie möchte wissenschaftlich, sprich eigenständig arbeiten.“ Stattdessen müsse sie geringfügige Arbeit leisten, wie Inventarisierung. „Das können Studenten machen“, beteuerte Ziegler.

Dr. Stephan Weiß von der Kanzlei Eversheds Sutherland, der Rechtsvertreter der Stadt, wollte die Vorwürfe nicht gelten lassen. „Frau Weinmayr hat Anspruch auf Arbeit als Kunsthistorikerin laut der Arbeitsplatzbeschreibung und die wird ihren Tätigkeiten gerecht. Sie hat allerdings keinen Anspruch auf weisungsfreie Arbeit.“

Auch habe es kein verletzendes Verhalten von Dr. Niehoff oder Bohmeyer gegeben, Mobbing-Vorwürfe sollen von Weinmayr konkretisiert werden. „Wir haben mehrere Terminvorschläge gemacht, um uns gütlich zu einigen. Nichts kam zustande, stattdessen wurde von der Gegenpartei gleich geklagt. Das ist ein Vorgehen mit der Brechstange gegen die Stadt“, so Dr. Weiß. Auch forderten Weinmayr und ihr Anwalt in einem Schreiben, dass mit einer Frist von einer Woche sowohl Dr. Niehoff als auch Andreas Bohmeyer so versetzt werden sollen, dass es keine Schnittpunkte mit Weinmayr mehr gebe. „Das geht gar nicht“, erklärte Dr. Weiß.

Der Lösungsvorschlag von Ziegler war, dass man seine Mandantin im Museum wieder wissenschaftlich und gestaltend tätig werden lasse, dass sie direkt OB Putz unterstellt werde und Bohmeyer somit aus dem Schussfeld genommen werde.

Dr. Weiß hatte einen anderen Lösungsvorschlag für die Stadt parat: eine einvernehmliche Freistellung unter Lohnfortzahlung für einen gewissen Zeitraum, auf alle Fälle bis das verzwickte Problem gelöst sei.

Der Richter empfand beide Lösungen als praxisnah. „Praxisnaher und greifbarer wäre allerdings der Güterichter.“ Beide Parteien haben jetzt zwei Wochen Zeit, um im Rahmen der Mediation Stellung zu beziehen, Stichtag ist der 11. Mai. Zwischenzeitlich will Anwalt Ziegler der Stadt ein Schreiben zukommen lassen, um seinen Lösungsvorschlag noch einmal zu unterbreiten. „Man kann Frau Weinmayr nicht auf Kosten des Steuerzahlers in Urlaub schicken.“

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