Girokonto für jeden Verbraucher
Ministerin Scharf fordert mehr Transparenz am Geldautomaten

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 22:53 Uhr
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"Alle, den Verbraucher belastenden Gebühren an Geldautomaten müssen offen ausgewiesen und verständlich dargestellt werden. Nur so kann jeder eigenverantwortlich entscheiden, ob er beispielsweise Geld bei einer fremden Bank abheben möchte." Dies fordert die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf anlässlich der Behandlung eines geplanten Bundesgesetzes zu Zahlungskonten im Bundesrat am Freitag, 18. Dezember.

BAYERN "Die Gelegenheit sollte genutzt werden, um mehr Transparenz bei Abhebegebühren zu schaffen. Nicht selten fallen bei einer Abhebung insbesondere bei einer fremden Bank Gebühren an, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Der Kunde darf nicht von unvorhergesehenen Mehrkosten überrascht werden", so Scharf. Hebt der Kunde beispielsweise Geld bei einer fremden Bank ab, werden zumeist nur die Gebühren angezeigt, die bei dieser Bank anfallen. Dass oft auch die eigene Bank in solchen Fällen Gebühren erhebt, ist dem Kunden häufig nicht bewusst. Dies kann vor allem bei vermeintlich verbundenen Banken ein Ärgernis darstellen. Daher sollten Banken die Verbraucher über alle Entgelte informieren müssen, die für die Abhebung von Bargeld am Geldautomaten verlangt werden. Dies kann zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Bildschirm des Geldautomaten geschehen. Der entsprechende Antrag Bayerns hat sich im Bundesrat durchgesetzt.

Spätestens ab September 2016 soll zudem jeder Bürger einen Anspruch auf ein eigenes Girokonto, das so genannte Basiskonto, haben. Damit die Regelungen den Bedürfnissen schutzbedürftiger Verbraucher noch besser entsprechen, setzt sich der Bundesrat auf Initiative Bayerns auch hier für weitergehende Vorschriften zugunsten des Verbrauchers ein. "Ein eigenes Konto gehört zur gesellschaftlichen Grundausstattung. Es ist eine wichtige Voraussetzung etwa für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder die Zahlung der monatlichen Miete. Tatsächlich gibt es immer noch tausende Menschen in Bayern, die unfreiwillig nicht über ein Konto verfügen können. Dies betrifft beispielsweise Bürger ohne festen Wohnsitz oder mit schlechter Bonität. Das vom Bund geplante Zahlungskontengesetz ist zu begrüßen, bedarf allerdings noch einzelner Verbesserungen" betont Scharf. So fordert der Bundesrat auf Initiative Bayerns beispielsweise, die Kündigung eines Basiskontos für Banken zu erschweren und gemäß den europäischen Vorgaben auf tatsächliche Missbrauchsfälle zu beschränken. Die maßgebliche Frist sollte auf sechs Monate verlängert werden.

Regensburg