Thema der Woche
Migranten-Kinder aus dem Transitzentrum dürfen in Regelschulen

19.02.2018 | Stand 13.09.2023, 14:32 Uhr
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Jura-Studenten der Uni Regensburg haben ein Urteil erstritten, das es Migranten-Kindern in Abschiebezentren ermöglicht, in die Regelschule zu gehen. Die Politik hatte argumentiert, man könne es den deutschen Kindern nicht zumuten, wenn plötzlich ein Kind zusammen mit seinen Eltern abgeschoben wird.

REGENSBURG Dass ich den Rechtsstaat in der Frage der Zuwanderung in Teilen für gescheitert ansehe, das habe ich ja oft genug hier beschrieben. Damit meine ich nicht die Gerichte: Wenn ich jede Woche sichte, welche Prozesse am Verwaltungsgericht geführt werden, dann beneide ich die Richter sicher nicht. Da fast jeder abgelehnte Asylbewerber klagt, erlebt auch das Regensburger Verwaltungsgericht eine wahre Flut an Verfahren. Nein, ich meine, dass man nicht bestraft wird, wenn man mit falscher Identität oder gar keinen Papieren einreist. Dass Straftäter aus Ländern ohne Bleibeperspektive eine Straftat nach der anderen begehen und offenbar immer wieder davon kommen. Nicht zuletzt wurde von unserer Regierung das Asylrecht im Grundgesetz gebrochen, denn es sieht vor, dass man keinen Anspruch auf Asyl hat, wenn man aus einem anderen EU-Land einreist. Und doch: Ein Fall aus Regensburg zeigt mir, dass Recht elementar ist und unser Land auszeichnet. Erstritten haben das Recht auch Studenten der Refugees Law Clinic aus Regensburg. Das ist eine Organisation, bei der Jura-Studenten Fälle von Migranten vertreten.

Beteiligt waren sie auch an einem außergewöhnlichen Fall. Kinder von Zuwanderern, die keine Bleibeperspektive haben, kommen in Bayern in die sogenannten Transitzentren. Ein solches gibt es in Manching in Oberbayern beispielsweise. Aber auch in Regensburg. Die Behörden wollten verhindern, dass schulpflichtige Kinder in Regelschulen kommen. Denn die Angst war groß, dass Kinder plötzlich zusammen mit ihren Eltern abgeschoben werden. Wie soll man etwa Grundschulkindern erklären, dass sie im Paradies bleiben dürfen, während ihre Kameraden abgeschoben werden?

Das Verwaltungsgericht München entschied jetzt, dass sechs klagende Kinder ein Recht darauf haben, in einer Regelschule unterrichtet zu werden. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Migranten ohne Bleibeperspektive haben, die in Regensburg im Transitzentrum untergebracht sind. Die jungen Studenten sind stolz auf ihren Erfolg. Zu Recht. Kinder sind Kinder – egal woher sie kommen und wie lange sie bleiben.

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