Bisher galt auf den Wochenmärkten ein Maskengebot - jetzt ist die Maske Pflicht
Landkreis. Die Maskenpflicht gilt ab Montag, 11. Mai, auch auf Wochen- und Bauernmärkten. In Geschäften und im Nahverkehr müssen die Menschen in ganz Bayern bereits seit 27. April einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bisher galt auf den Wochenmärkten ein Maskengebot, das heißt, es bestand die dringende Empfehlung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ab Montag ist es nun verpflichtend.
Mühldorf a.Inn