Vorschrift beachten
Maskenpflicht auf den Märkten!

14.05.2020 | Stand 04.08.2023, 13:21 Uhr
−Foto: n/a

Sicherheit geht einfach vor, daher gilt weiter eine strenge Regelung.

Landkreis. Noch einmal präzisiert wurden jetzt in der Vierten Bayerischen Infektions-schutzmaßnahmenverordnung die Vorgaben für Besucher- und Beschicker/-innen von Märkten: „Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen gilt Maskenpflicht“, heißt es in § 12 Abs. 1 (3) – es besteht also auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Besuch der Wochenmärkte wie z.B. in der Luitpoldanlage.

Freising