47-Jähriger vor dem Landgericht Traunstein
Lüge auf Lüge geliefert

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 12:12 Uhr
−Foto: n/a

Wegen zweifacher Vergewaltigung der Freundin sechs Jahre Freiheitsstrafe

TRAUNSTEIN/NEUÖTTING Eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen zweifacher  Vergewaltigung seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in Neuötting und wegen vorsätzlicher Körperverletzung verhängte die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein gestern gegen einen 47-jährigen Neuöttinger. Der Angeklagte hatte behauptet, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt. Die Frau habe die Initiative ergriffen. Das nahm die Kammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel dem 19-fach vorbestraften Angeklagten nicht ab. Das Gericht schenkte vielmehr dem 47-jährigen Opfer vollen Glauben.  

  Das Paar hatte sich Ende 2014 über eine Internetplattform kennengelernt. 14 Tage später zog der 47-Jährige in die Wohnung der Frau. Er drangsalierte sie mit seiner Eifersucht und seinen ständigen Kontrollieren. Sie wollte, dass er auszieht. Am Abend des 19. Februar 2015 kam es zu einem Streit. Alles gipfelte in den beiden Vergewaltigungen. Die Frau trug Hämatome, Schwellungen und Kratzwunden davon, die eine Polizeibeamtin anlässlich der Strafanzeige der 47-Jährigen im Bild festhielt. Eine Ärztin bestätigte die Verletzungen als Zeugin.

In dem Prozess stand zwar Aussage gegen Aussage. Der Vorsitzende Richter betonte, es gebe jedoch darüber hinaus die objektiv festgestellten Verletzungen, die übereinstimmten mit der Schilderung des Opfers. Die Kammer habe überlegt, ob es ein Motiv für eine falsche Belastung seitens der Geschädigten geben könnte. Der Grund: Der 47-Jährige und sein Verteidiger hatten auf das Motiv gepocht, der Angeklagte hätte „entsorgt“ werden sollen. Das sei nicht nachvollziehbar, hob Dr. Zenkel heraus.

Umgekehrt habe der Angeklagte „Lüge auf Lüge“ geliefert – etwa zu einer angeblichen Geldabhebung seiner Freundin von seinem Bankkonto, zu nicht existierenden „Scheinehen“ oder zu einem gemeinsamen Arztbesuch. Dr. Zenkel führte noch eine ganze Reihe von „Belastungstendenzen“ durch den 47-Jährigen an. Einige widersprüchliche Aussagen könne man letztlich nicht aufklären. Eine übertriebene Belastungstendenz der 47-Jährigen hingegen habe das Gericht nicht festgestellt. Die Vorstrafen zeigten, dass dem Neuöttinger „derartige Straftaten, diese Art der Gewaltausübung, der Nötigung und des Schlagens von Frauen“ nicht fremd seien. Das Fazit des Kammervorsitzenden: „Die Waage fällt ganz zu Lasten des Angeklagten.“ Sein einziger Pluspunkt sei die relativ geringe Gewaltanwendung. Andererseits seien die 19 Vorstrafen zu sehen. Die Rückfallgeschwindigkeit bei Straftaten sei „nicht zu toppen“. Die dreieinhalbjährige Hafterfahrung habe den 47-Jährigen nicht abgeschreckt – so der Vorsitzende Richter im Urteil.

Staatsanwältin Veronika Denk hatte gestern sieben Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Für die 47-Jährige hatte sich Nebenklagevertreter Karl-Heinz Merkl aus Burghausen angeschlossen. Der Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, hatte auf Freispruch plädiert.                            kd

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