Familienministerin informiert
Leistungen für Familien in Bayern – das ändert sich zum Jahreswechsel

26.12.2019 | Stand 03.08.2023, 23:28 Uhr
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Zum ersten Januar gibt es wichtige Änderungen bei Familienleistungen des Bundes. So können beispielsweise Familien bei steigendem Einkommen länger vom Kinderzuschlag profitieren und die Beträge beim Unterhaltsvorschuss für Ein-Eltern-Familien steigen.

BAYERN Dazu Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen für Familien ein, nicht nur auf Landesebene, sondern auch beim Bund. Wir wollen zielgenau und effektiv Familien mit schmaleren Einkommen unterstützen.“

Nun greift die zweite Stufe des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern. Das heißt, Familien können bei steigendem Einkommen noch länger vom Kinderzuschlag profitieren. Das Einkommen der Eltern reduziert auch die Höhe des Kinderzuschlags weniger als bisher. Zudem können damit nun noch mehr Familien Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Auch Familien an der Grenze zwischen SGB-II-Leistungen und Kinderzuschlag haben jetzt besseren Zugang zum Kinderzuschlag. Die Ministerin betont: „Damit werden nicht nur mehr Familien mit kleinen Einkommen erreicht, sondern es wird auch eine stärkere Erwerbstätigkeit unterstützt statt bestraft. Mein Appell an alle Familien: Nehmen Sie die Verbesserungen in Anspruch.“

Auch die Beträge beim Unterhaltsvorschuss für Ein-Eltern-Familien steigen im Januar. „Ich bin froh, dass Ein-Eltern-Familien nun noch mehr profitieren. Damit geben wir uns aber noch nicht zufrieden. Wir möchten die Angebote und Leistungen für ihre besondere Lebenslage zielgenau weiterentwickeln. Ich habe deshalb eine Offensive für Ein-Eltern-Familien gestartet. Neben dem finanziellen Aspekt möchte ich Alleinerziehenden beispielsweise den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür werde ich beim Bund nicht lockerlassen“, so Schreyer.

Regensburg