Herbst
Laubsammler maßvoll einsetzen: Stadt bittet um Rücksichtnahme in der "windigen" Jahreszeit

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 7:54 Uhr
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Der Lautstärkepegel von Laubsammlern und -bläsern ist mit denen von Presslufthämmern vergleichbar. Dennoch gehören die Geräte mittlerweile zur Standardausrüstung vieler Gartenbesitzer, Hausmeister, Hausverwalter und Gärtnereien. Sie erleichtern und verkürzen die Arbeit. Doch sollte beim Einsatz daran gedacht werden, wie laut diese für die Umwelt sind. Nicht ohne Grund ist es beim professionellen Einsatz Pflicht, Ohrenschützer zu tragen.

REGENSBURG Gründe, um auf den Einsatz von Laubsammlern und –bläsern zu verzichten, gibt es viele. Ein Garten muss nicht komplett vom Laub befreit werden. Gerade die Laubschicht führt dem Boden organische Nährstoffe und Substanzen zu, fördert das Bodenleben und bietet vielen Lebewesen Schutz. Doch nicht nur die Tierwelt, sondern auch das Wohlbefinden der Bevölkerung wird durch die Laubsammler und –bläser gefährdet. Abgesehen vom Lärm haben die Geräte mit Benzinmotoren, besonders die Zweitakter, eine hohe Schadstoffemission. Dazu kommt, dass sie nicht nur Laub wegblasen oder aufsaugen, sondern auch Sand und Splitt aufwirbeln und damit zur Feinstaubbelastung beitragen.

Bürgermeister Jürgen Huber: "Auf den Laubsammler und -bläser zu verzichten und den Besen oder den Rechen zur Hand zu nehmen, kann nicht nur zur Aufrechterhaltung eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses beitragen, sondern schützt auch Flora und Fauna." Die lauten Geräte schädigen nämlich Bodenorganismen und so mancher Igel wird unsanft aus seinem gerade begonnenen Winterschlaf geweckt.

Aber es gibt natürlich Stellen, auf denen das Laub entfernt werden sollte, vor allem um die Rutschgefahr auf nassem Laub zu minimieren und auf Rasenflächen, wo anderenfalls das Gras absterben würde.

Das Gartenamt der Stadt Regensburg sammelt rund 20.000 Kubikmeter Falllaub pro Jahr. Das entspricht in etwa einem Fußballgroßspielfeld, das über 2,75 Meter hoch mit Laub abgedeckt ist. Das Gartenamt sammelt und transportiert das Laub zu den eigenen Kompostanlagen. Der fertige Kompost wird dann zu Substrat für die Stadtgärtnerei angemischt oder auf Beeten und Gehölzflächen ausgebracht, womit ein Beitrag zur ökologischen Flächenbewirtschaftung erbracht wird. Wo es aber möglich ist, arbeitet das Gartenamt ohne Laubsammler und -bläser. Auf den großen Flächen kommen Mäher, die das Laub aufnehmen und den Rasen nochmal auf die richtige Länge schneiden, zum Einsatz. Zum größten Teil verbleibt das Laub in den Anlagen, vor allem im Bereich von Gehölz- und teilweise Staudenflächen. Dort wird ein Teil des Laubes auch hineingeblasen, wo es verrotten kann und dem Nährstoffkreislauf direkt zugeführt wird. Nur auf kleineren Flächen wird das Laub mit Gebläsen zusammengetragen. Hier ist der Einsatz von Laubbläsern notwendig, um für die Bürgerinnen und Bürger preisgünstige Grüngartenpflege zu gewährleisten. Soweit möglich kommen hier lärmreduzierte Maschinen und Geräte zum Einsatz. Das Gartenamt erarbeitet derzeit eine Planung zur Umstellung von Geräten mit Verbrennungsmotor auf akkubetriebene Geräte und verfolgt dadurch Emissionsreduzierung.

Für den Einsatz der Laubsammler und -bläser gibt es unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob das Gerät im eigenen Garten oder auf dem Gehweg durch eine Firma (Hausmeisterei, Gärtnerei) zum Einsatz kommt. Im privaten Bereich gilt im Stadtgebiet Regensburg die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV). Im Fall der Laubsammler und -bläser werden deren Zeiten jedoch durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nochmals eingeschränkt. Die Maschinen dürfen somit in der Regel von Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Für Betriebe gilt oft nur die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie sieht vor, dass Laubsammler und -bläser in Wohngebieten an Werktagen (montags bis samstags) in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen.

"Rücksichtnahme und ein gutes nachbarschaftliches Miteinander prägen unsere Stadt", so Huber. Sollten die gesetzlich geregelten Ruhezeiten jedoch nicht eingehalten werden oder die Störung überhand nehmen, hilft in den meisten Fällen ein freundliches Gespräch. Hilft dies nicht weiter oder die Verstöße wiederholen sich, kann sich jeder Bürger an das Umweltamt der Stadt Regensburg wenden.

Bürgermeister Huber: "Arbeiten wir zusammen und entfernen das Laub nur dort, wo es unbedingt nötig ist, und so leise wie möglich. Ein harmonisches Zusammenleben, eine gute Nachbarschaft und die Natur werden es uns danken."

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