Wasentegernbacher Franz P. bestätigte selbst die Kündigung:
Landwirt schießt im Sparkassen-Prozess ein Eigentor

13.09.2017 | Stand 04.08.2023, 12:22 Uhr
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Eine neue juristische Niederlage muss der Wasentegernbacher Franz P. im Rahmen seiner „Dauerfehde” mit der Sparkasse Dorfen einstecken: Eine Zivilkammer beim Landgericht Landshut wies jetzt seine Klage auf Auszahlung von angeblich vom Geldinstitut „unterschlagenen” 5.000 Euro zurück.

DORFEN / LANDSHUT Nach eigenen Angaben, so die Begründung, habe der Landwirt seine Sparbücher bereits im Frühjahr 2005 gekündigt und damit seien die daraus folgenden Rückzahlungsansprüche verjährt. Wie zum Prozessauftakt im Juni berichtet, hatte Franz P. auf Auszahlung von Guthaben auf zwei Sparbüchern in Höhe von rund 5.000 Euro geklagt. Die Sparkasse lehnte das ab, einerseits mit der Begründung, dass die Forderung verjährt sei und außerdem die Sparguthaben an eine Empfängerin ausbezahlt worden seien, auf die der Landwirt – um sich die Zinsabschlagsteuer zu sparen – 2005 die Sparbücher habe umschreiben lassen.

Der Landwirt machte geltend, dass er von 1987 bis September 1994 auf insgesamt zehn Sparbücher monatlich jeweils 50 D-Mark eingezahlt habe. Die angebliche Umschreibung auf eine ihm nur flüchtig bekannte Dorfenerin sei gefälscht: Er habe den Aktenvermerk, auf dem dann die angebliche Auszahlung an die Frau basiere, nie unterschrieben. „Ein Bankmitarbeiter hat meine Unterschrift auf einem anderen Dokument kopiert und den Aktenvermerk damit konstruiert. Der Beweis ist der Schattenrand auf dem Dokument”, so der Landwirt. Alle seine Konten seien „abgeräumt worden.”

Wie es zur angeblichen Auszahlung kommen konnte, so der Landwirt, sei ihm schleierhaft: „Die Sparbücher sind noch in meinem Besitz und nicht entwertet.” Er selbst habe kurz vor Weihnachten 2004 erfahren, „dass ich nicht mehr Berechtigter an den Sparbüchern bin. Ich kann mir das nur so erklären, dass der Sparkassen-Mitarbeiter wegen des mir bei den früheren Devisengeschäften zugefügten Schadens zugefügten Schadens das Geld gebraucht hat.”

Er habe damals eine Bekannte mit den Sparbüchern zur Sparkasse geschickt, damit sie für ihn Geld abhebe, „weil ich schon Hausverbot hatte.” Danach sei ihm schriftlich mitgeteilt worden, dass er umgehend die Sparbücher abliefern solle, damit kein Missbrauch betrieben werden könne. Danach habe es keine Kommunikation mehr gegeben und auf die Idee, zu klagen, sei er erst heuer gekommen, als er ein BGH-Urteil gelesen habe, nachdem Sparbücher nicht aufgelöst werden könnten, wenn sie nicht vorgelegt würden.

Besagter Sparkassenangestellter (57) wartete allerdings mit einer anderen Version auf: Die Umschreibung der Sparbücher sei erfolgt, weil bei Franz P., einem „guten Bekannten”, der Freibetrag ausgeschöpft gewesen sei, man ihm helfen wollte, Zinsabschlagsteuer zu sparen. Die Umschreibung auf die Dorfenerin habe der Landwirt selbst initiiert, sei dann auch bei der Abfassung des Aktenvermerks dabei gewesen und habe ihn unterschrieben.

Die Geschichte von der zusammenkopierten Fälschung sei erfunden. Auch für die nicht entwerteten Sparbücher gebe es eine Erklärung: „Er hat damals erklärt, dass er sie nicht mehr findet.” Mit der Umschreibung hätten die Sparbücher natürlich der Frau gehört. Eine Woche später seien die Sparbücher aufgelöst worden und er sei sich sicher, dass das Geld bar an den Landwirt ausgezahlt wurde.

Richter am Landgericht Dr. Andreas Ringshandl wies die Klage mit der Begründung ab, dass die den streitgegenständlichen Sparbüchern zu Grunde liegenden Sparverträge gekündigt worden seien, nachdem der Kläger selbst und eine von ihm beauftragte Vertreterin bereits im Jahre 2005 die Beendigung der Vertragsbeziehungen und die Auszahlung der jeweiligen Sparguthaben gefordert haben. Die Rückzahlungsansprüche, die sich aus den gekündigten Sparguthaben ergeben, hat das Landgericht auf dieser Grundlage als verjährt angesehen.

Mit seiner Version hat sich Franz P. damit quasi ein Eigentor geschossen, wobei es in diesem Prozess eigentlich um „Peanuts” ging; denn seine Dauerfehde mit der Sparkasse geht auf das Jahr 1994 zurück. Damals, so seine Überzeugung, sei er von der Vorstandsriege der Dorfener Sparkasse über den Tisch gezogen worden: Über eine halbe Million D-Mark habe er bei Dollarspekulationen verloren, weil ein von ihm angeordnetes „Kompensationsgeschäft” mit falscher Begründung abgelehnt worden sei.

Die Sparkasse habe dann - so die Version des Landwirts - zur Deckung der Verluste seine Konten „abgeräumt”, im später dann in einem Vergleich noch rund 50.000 Euro angeboten. Die habe er dann angenommen, weil, so Franz P. damals wörtlich, „bei mir schon der Gerichtsvollzieher aus- und einging.”

Erding