Forderung nach Reform der EU
Landtagsabgeordneter Tobias Gotthardt verlangt mehr regionales Mitspracherecht

22.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:36 Uhr
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Die Freie Wähler Landtagsfraktion macht sich für mehr Mitbestimmung Bayerns bei EU-Entscheidungen stark und fordert unter anderem eine mutige Reform des Europäischen Ausschusses der Regionen. Gleichzeitig will sie dafür sorgen, dass Politikfelder wie die nationale Sozial- und Steuerpolitik in den Händen der jeweiligen Mitgliedsstaaten beziehungsweise deren Bundesländern bleiben. Zwei diesbezügliche Anträge der Freien Wähler sind heute im Europaausschuss angenommen worden.

REGENSBURG „Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Eindruck, die Europäische Union würde über ihre Köpfe hinweg entscheiden“, betont der Ausschussvorsitzende und europapolitische Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion Tobias Gotthardt. Deshalb, müsse das Mitspracherecht gerade kleinerer Einheiten gestärkt und die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Landesparlamente ausgeweitet werden. „So haben es 500 europäische Regionalpolitiker im März in der Bukarester Erklärung festgehalten“, erklärt Gotthardt. Darin fordern die Unterzeichner mehr Einfluss für Regionen und Städte bei EU-Entscheidungen. „Die Idee eines ‚Europas der Regionen‘ darf sich nicht in Sonntagsreden erschöpfen, sondern muss endlich Eingang finden in die konkrete, institutionalisierte Umsetzung“, betont Gotthardt. Von zentraler Rolle sei dabei der europäische Ausschuss der Regionen: „Dieses Gremium kann eine starke Stimme der Bürger sein, wenn man es mutig und umfassend reformiert“, so Gotthardt.

Seine Fraktion sehe insgesamt eine große Chance für die Regionen, treibende Kraft für Europas Zukunft zu werden – vor allem, nachdem die Nationalstaaten zunehmend auf gegenseitige Blockade setzten und kaum gemeinsame Visionen für die weitere Zusammenarbeit erkennen ließen. Diese Lücke könnten die Landesparlamente schließen: „Die Europaausschüsse der Landtage sind für uns eine starke Plattform der Bürgerbeteiligung und der Informationsvermittlung in europäischen Fragen.“

Mitbestimmung heißt für Gotthardt aber auch in intergouvernementalen Fragen am Einstimmigkeitsprinzip festzuhalten: „Seit dem Vertrag von Lissabon kommt das nur noch in fünf Politikbereichen zum Tragen, die alle von besonderer subsidiärer Relevanz sind.“ Hierbei handele es sich um das Steuerwesen, Fragen der sozialen Absicherung, der Beitritt neuer Länder, die gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik sowie die operative polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. „All das sind Bereiche, welche die Zuständigkeiten der Länder stark beschneiden“, so Gotthardt weiter. Deshalb sei es wichtig, hier an der Einstimmigkeit festzuhalten. „Es kann schließlich nicht sein, dass in Rom oder Madrid über Steuern entschieden wird, die später auch hierzulande zu bezahlen sind.“

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