Regierung stützt die Stadt
Landshuter Fraktionsgemeinschaft nicht zu beanstanden

24.06.2020 | Stand 03.08.2023, 18:34 Uhr
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Der vom Stadtrat am 8. Mai mehrheitlich befürwortete Zusammenschluss der Stadträte von CSU, Landshuter Mitte (LM), Junger Liste (JL) und Bürgern für Landshut (BfL) zu einer gemeinsamen und ausschusswirksamen Fraktion CSU/LM/JL/BfL ist rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.

Landshut. Dasselbe gilt für die aktuelle, auf dem Zusammenschluss der CSU/LM/JL/BfL-Fraktion basierende Sitzverteilung in den Ausschüssen und Senaten des Stadtrats, teilt die Stadt Landshut am Mittwoch in einer Pressemeldung mit. Ein Einschreiten der Rechtsaufsicht sei daher in beiden Fällen nicht veranlasst: Zu diesem Ergebnis kommt die Regierung von Niederbayern, die den Sachverhalt auf Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD überprüft hatte. Damit folgte die Regierung vollumfänglich der Rechtsauffassung der Stadt Landshut, die diese auf Aufforderung im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme abgegeben hatte.

Zur Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses von CSU, LM, JL und BfL zu einer Fraktion führte die Stadt Folgendes aus: „Grundsätzlich dürfen sich Stadtratsmitglieder, die auf verschiedenen Wahlvorschlägen gewählt worden sind, zu einer Fraktion zusammenschließen, wobei bei der Fraktionsbildung die Stadtratsmitglieder nicht an ein Wählervotum gebunden sind.“ Insofern gab es nach der nun bestätigten Ansicht der Stadtverwaltung rechtlich keinen Grund, den Vertretern von CSU, LM, JL und BfL den Zusammenschluss zu verweigern.

Zu klären war weiterhin, ob dieser Fraktionszusammenschluss auch als ausschusswirksam anzusehen ist – das heißt, ob bei der Verteilung der Ausschusssitze die Stadträte von CSU, LM, JL und BfL als eine gemeinsame, dann 14-köpfige Fraktion zu berücksichtigen sind. Die Stadt hatte diese Frage nach sorgfältiger Prüfung bejaht. Die Entscheidung beruhte im Wesentlichen auf dem gemeinsam erarbeiteten Sachprogramm der Fraktion CSU/LM/JL/BfL sowie auf dem Bekenntnis der sich ihr anschließenden Stadtratsmitglieder, die der Vergangenheit angehörenden parteiinternen Differenzen beilegen und zum ursprünglich gemeinsamen „politischen Lager“ der CSU zurückkehren zu wollen.

Als Indiz dafür, dass dieses Ansinnen ernst zu nehmen ist, wurde nicht zuletzt die Tatsache gewertet, dass alle Stadträtinnen und Stadträte der neu gebildeten Fraktion Parteimitglieder der CSU sind und darüber hinaus ein gemeinsames Antreten bei der nächsten Kommunalwahl angekündigt hatten – und zwar auch gegenüber den Wahlvorschlägen, auf deren Listen sie in den Stadtrat gewählt wurden. Diese Kriterien waren nach Ansicht der Stadt letztlich auch maßgebend für den Stadtrat, die Ausschusswirksamkeit des Fraktionszusammenschlusses zu beschließen.

Der Name der neu gebildeten Fraktion CSU/LM/JL/BfL – in dem sich alle bisher getrennt auftretenden Wahlvorschläge wiederfinden und der insbesondere von den Fraktionen der Grünen und der SPD kritisiert worden war – habe angesichts des Vorliegens der genannten Kriterien zu keiner anderen Entscheidung der Stadtratsmehrheit geführt.

Die Regierung von Niederbayern wiederum sieht auf Basis der vorliegenden Rechtsprechung und der Kommentarliteratur keinen Grund, diese Rechtsauffassung der Stadt Landshut zu beanstanden. So setze der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für die Ausschusswirksamkeit eines Fraktionszusammenschlusses in ständiger Rechtsprechung voraus, dass dieser nicht nur zum Schein oder zur Umgehung eines Gesetzes erfolgt und dass ein gemeinsames Sachprogramm vorliegt. Der Name der Fraktion sei dabei nach vorliegender Rechtsprechung nur ein Kriterium unter mehreren.

Daher kommt die Regierung von Niederbayern bei ihrer Überprüfung zu folgendem Ergebnis: „Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn die Stadt Landshut in ihrer Gesamtabwägung die Anforderungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an die Ausschusswirksamkeit als gegeben ansieht.“

Nicht zu beanstanden ist laut der Regierung von Niederbayern darüber hinaus der Stadtratsbeschluss auf Erhöhung der Ausschusssitze von neun auf zehn unter Abstimmungsteilnahme der von der Entscheidung betroffenen Stadträtinnen und Stadträte.

Diesen Sachverhalt wollte die SPD ebenso rechtsaufsichtlich überprüft wissen wie den in derselben Stadtratssitzung gefassten Beschluss über die Bestellung der Verwaltungsbeiräte: Auf letzteren hatte die unmittelbar zuvor vom Stadtrat gebilligte Neugründung der Fraktion CSU/LM/JL/BfL ebenfalls unmittelbaren Einfluss, da dieser Fraktion aufgrund ihrer Stärke von nunmehr 14 Stadträten des erste Zugriffsrecht zustand. Ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung ist nach Ansicht der Regierung von Niederbayern nicht gegeben.

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