Landschaftsgärtner vor Gericht
Landshuter Exhibitionist: Zum 'Druckabbau' das ganze 'Gschlamp' präsentiert

10.07.2017 | Stand 03.08.2023, 3:38 Uhr
−Foto: n/a

Ein 49-jähriger Landshuter, der sich gegenüber zwei Frauen in der Grasgasse entblößt hatte, ist nun für seine Zeigefreudigkeit verurteilt worden.

LANDSHUT Er habe „Druck” abbauen müssen und einen „Kick” gesucht, entschuldigte sich ein 49-jähriger Landshuter Landschaftsgärtner, der wieder einmal als Exhibitionist zwei Frauen erschreckte. Bei Strafrichter Christian Lederhofer handelte er sich dafür nun eine Bewährungsstrafe von drei Monaten sowie eine Geldauflage von 600 Euro ein.

Zwei Frauen, die am 5. April gegen 21.30 Uhr in der Grasgasse unterwegs waren, trauten ihren Augen nicht: Der 49-Jährige, der ihnen begegnete, schob seinen Pullover in die Höhe und präsentierte sein gesamtes „Gschlamp”: denn er hatte seine Jeans präpariert, in die Jeans ein entsprechendes „Schaufenster” geschnitten und natürlich auf eine Unterhose verzichtet. 

 Die völlig konsternierten Frauen verständigten die Polizei und der Landschaftsgärtner bekam fast umgehend Besuch von einer Streife; denn er war nicht zum ersten Mal als Exhibitionist aufgetreten, sondern bereits entsprechend vorbestraft, wenn es damals auch mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro (3.000 Euro) abging. 

Diesmal landete er auf der Anklagebank, wo er beteuerte, wie sehr er sich schäme. Er sei, so berichtete er, bis 2012 alkoholabhängig gewesen, nach einer stationären Therapie aber inzwischen „trocken”. Darüber hinaus sei er auch in psychotherapeutischer Behandlung, habe aber trotzdem, „Druck” verspürt und einen „Kick” gebraucht. „Ich werde weiter an mir arbeiten, dass so etwas nicht mehr passiert”, beteuerte der Vater von zwei Kleinkindern. Die Empfehlung von Staatsanwalt Christoph Ritter, sich in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter ambulant behandeln zu lassen, nahm er dankbar an. 

Strafrichter Lederhofer verhängte, wie vom Anklagevertreter beantragt, für den Grasgassen-Auftritt eine Bewährungsstrafe von drei Monaten. Außerdem wurde ihm zur Auflage gemacht, 600 Euro an eine soziale Einrichtung zu überweisen und sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen. „Sonst heißt der nächste Halt Berggrub, also JVA”, so der Richter. Angesichts der einschlägigen Vorstrafe und der hohen Rückfallgeschwindigkeit sei eine neuerliche Geldstrafe nicht mehr in Betracht gekommen. 

Landshut