Forschungsvorhaben startet
Landkreis Wunsiedel als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt

27.01.2021 | Stand 20.07.2023, 23:38 Uhr
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Der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge wird zum 11. Februar 2021 als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Zu diesem Zweck wurde am Mittwoch, 27. Januar, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Landkreis Wunsiedel. Die Kriterien zur Festlegung von Radon-Vorsorgegebieten beruhen auf dem Strahlenschutzgesetz des Bundes. Grundlage der Ausweisung sind zwei Prognosekarten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) von 2017 und 2020 und eigens durchgeführte Bodenluftmessungen, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt wurden.

Das Thema Radon wird in Bayern durch das LfU behördlich betreut. Auf der Internetseite des LfU steht ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Radon bereit. Das LfU startet darüber hinaus im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge begleitend zur Festlegung als Radon-Vorsorgegebiet ein neues Pilotprojekt zu Radonmessungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Datenlage zu verbessern und weitere Informationen zu sammeln. Hierzu können Arbeitgeber die Messergebnisse ihrer Radonmessungen und weitere Daten zu den jeweiligen Gebäuden und Arbeitsplätzen übermitteln. Mit Übermittlung der Daten kann eine Kostenerstattung für die Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragt werden.

Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas. Es entsteht im Boden und kann über Risse und undichte Fugen in Häuser gelangen. Radon-Vorsorgegebiete sind Gebiete, in denen erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in mindestens zehn Prozent der Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschreitet. In Radon-Vorsorgegebieten entsteht für Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung, an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss die Radonkonzentration zu messen. Ziel des Strahlenschutzrechts ist eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Ist der Referenzwert unterschritten, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Andernfalls lässt sich häufig bereits durch regelmäßiges Lüften oder das Abdichten von Fugen und Rissen im Mauerwerk eine Verbesserung erreichen. Zudem ist laut Gesetz in diesen Gebieten bei Neubauten neben den überall verpflichtenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eine weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor Radon zu ergreifen.

Schwandorf